Auswirkung Existenzgründung auf Elterngeld
Guten Tag, meine Frau möchte während der Elternzeit (ab 01.02.2010 für 2 Jahre) den Versuch einer Existenzgründung unternehmen. Dies natürlich in Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Elterngeld wurde für 12 Monate beantragt.
Die Frage ist nun folgende:
Sollte die zu gründende Gesellschaftsform (Unternehmergesellschaft) innerhalb des Zeitraums in welchem das Elterngeld bezahlt wird, bereits Umsätze / Gewinne erwirtschaften, muss dann meine Frau zwangsläufig von der Gesellschaft ein Einkommen beziehen - welches dann natürlich auf das Elterngeld anzurechnen ist - oder ist es möglich, dass mein Frau obwohl die Gesellschaft "Geld verdient", sich selbst aber nichts ausbezahlt und z.B erstmal Rücklagen innerhalb der Gesellschaft etc. bildet?
Vielen Dank für die Antwort!