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Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Selbständig im Nebenerwerb mit zusätzlichem 400 €-Job

Guten Tag,

ich arbeite momentan in einem pauschal versteuerten Minijob. zusätzlich möchte ich mich nun als Kurierfahrerin im Nebenerwerb selbständig machen. Meine Frage ist nun, ob sich das lohnt. Ich werde monatlich ca. 500 - 700 € verdienen. Fällt die Einkommenssteuer dann nur zum Jahresende an und wird mein 400 €- Job dann zur Steuerermittlung mit heran gezogen, also quasi nachträglich versteuert?

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Der 400 Euro-Job wird nicht in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen, da hier der Arbeitgeber im pauschale Abzüge abzuführen hat. Daher muss der Minijob nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung deklariert werden.

Wenn Sie alleinstehend (nicht verheiratet)sind, dürften Sie knapp unter dem Grundfreibetrag zu Einkommensteuer liegen, was zu keiner Einkommensteuer führen wird. Wenn Sie verheiratet sind und mit Ihrer Ehefrau zusammenveranlagt werden, könnte Einkommensteuer anfallen. Diese wäre abhängig von der Höhe der Einkünfte Ihrer Ehefrau.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Existenzgründung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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