Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Gewerbeanmeldung, Fragen zum Gewerbe und vieles mehr

Hallo,

ich habe 2 Internetseiten bzw. Foren und möchte damit nun (durch Werbung) Geld verdienen. Dazu habe ich mir eine Gewerbeanmeldung besorgt und dort Nebenerwerb angekreuzt. Der Verdienst wird sich erst mal auf geschätzte 15-50€ pro Monat belaufen, soll aber natürlich noch gesteigert werden. Ziel ist es schon auf höhere Summen wie 200-400€ zu kommen.

Nun stellen sich mir als Neueinsteiger (und junger Mensch) viele Fragen.


1. Darf ich neben meinen Gewerbe auch einen 400€ Job haben? Zurzeit arbeite ich nämlich als Küchenhilfe und von den ersten geringen einnahmen (15-100€) kann ich ja schlecht leben.

2. Welche Art von Buchführung muss ich machen? Reicht es wenn ich einfach Einnahmen und Ausgaben auf einem Zettel bzw. in einem Buch aufschreibe?

3. Bislang habe ich noch nie mit Steuern oder einer Steuererklärung zu tun gehabt, da ich bislang nur einen 400€ Job hatte. Muss ich durch das Gewerbe eine Steuererklärung machen oder andere Sachen an das Finanzamt oder so schicken? Wenn ja, was, wohin, wie oft etc.? Habe halt in meinen Jungen Jahren noch nie etwas mit solchen Dingen zu tun gehabt.

4. Habe ich eine Umsatzsteuerpflicht? Bei Anbietern für Werbung auf der Homepage steht manchmal das wenn man Umsatzsteuerpflichtig ist die Steuer mit ausgezahlt wird und man dies auch sofort angeben soll/muss.

5. Kann ich die Kosten für die Gewerbeanmeldung und die Kosten für diese Frage direkt zu meinen Ausgaben hinzufügen? Schließlich gehört es ja schon dazu.

6. Kann ich bestimmte Sachen auf von der Steuer absetzen? Wie oben schon erwähnt hatte ich mit so etwas noch nie zu tun, aber höre das halt immer. z.B. wenn der Computer kaputt geht mit dem ich Arbeite oder kleinere Büroartikel wie Blöcke und Stifte etc.? Oder darf ich die Sachen zumindest auf die Ausgaben Liste mit aufführen?

7. Die Domains und den Webspace etc. besitze ich schon seit längerem, will sie halt jetzt erst Gewerbetechnisch für Verdienst nutzen. Kann ich die Kosten trotzdem im Nachhinein noch auf die Ausgaben liste schreiben oder kann ich das erst wenn die nächste Zahlung fällig wird?

8. Habe gehört man bekommt nach der Anmeldung schnell Post vom Finanzamt, gibt es da irgendwas besonderes zu beachten oder irgendwelche Tricks oder Tipps?

9. Wie viel darf ich verdienen? Habe ja Nebenerwerb angekreuzt, wann muss ich es als volles Gewerbe anmelden bzw. ab wie viel Einnahmen.

10. Gibt’s es noch Sachen die ich beachten sollte oder bislang nicht bedacht habe? Oder gibt es eingie Tipps die sie mir mit auf den Weg geben können?


Mir ist es wichtig das ich die Fragen wirklich korrekt beantwortet bekomme. Antworten mit dem Vermerk ganz genau kann ich dir das nicht sagen, bringen mir nichts.

Ich hoffe jemand kann mir ausführlich helfen, ich bin noch sehr jung und habe etwas Angst vor den ganzen Anmeldungen und Anträgen. Da ich nichts falsch machen möchte, aber wie schon erwähnt noch nie mit dem Finanzamt oder ähnlichem zu tun hatte, wären einfach gehaltene und leicht verständliche Antworten wünschenswert.

Ich bedanke mich vorab für die Antworten und möchte mein Lob für dieses Portal aussprechen. Ich habe so gut wie gar kein Geld und könnte mir anders die Fragen nicht beantworten lassen.

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrte(r)Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Frage 1

Ja das dürfen Sie

Frage 2

Auf Grund der geringen Höhe Ihrer Umsätze sind Sie nicht buchführungspflichtig, daher ist eine umfangreiche Buchführung nicht erforderlich. Sie ermitteln den Gewinn bzw. Verlust durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Sie sollten die Belege jedoch edv-mässig erfassen.

Frage 3

Sie müssen jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Eine Gewerbesteuererklärung müssen Sie nur dann abgeben, wenn der Gewinn über 24.500 Euro liegt. Zur Umsatzsteuererklärung s. Antwort zur Frage 4

Frage 4

Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind müssen Sie keine Umsatzsteuererklärung abgeben. Kleinunternehmerschaft liegt immer dann vor, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 17500 Euro nicht übersteigt und im laufenden Jahr 50000 Euro nicht übersteigen wird. Sie können jedoch auch ur Umsatzbesteuerung optieren, sind daran aber dann 5 Jahre gebunden. Wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, müssen Sie keine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Frage 5

ja

Frage 6

Alles was mit Ihrer gewerblichen Tätigkeit zusammenhängt, ist als Betriebsausgabe dem Grunde nach abzugsfähig.

Frage 7

ja

Frage 8

Sie bekommen vom Finanzamt einen Fragebogen zur Erfassung Ihrer gewerblichen Tätigkeit, den Sie Punkt für Punkt, am besten mit einem Steuerberater, ausfüllen müssen.

Frage 9

Wenn Ihr Gewerbe den Haupterwerb darstellt, sollten Sie es ummelden.

Frage 10

Ich kann Ihnen hier nur den Rat geben, einen Steuerberater zu kontaktieren, da jeder Einzelfall Besonderheiten aufweist, sodass sich diese Frage nicht beantworten lässt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes behilflich sein, wobei Sie beachten müssen, dass eine umfassende Beratung für 20 Euro nach der Steuerberatergebührenverordnung einem Steuerberater nicht erlaubt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Bewertung dieser Frage

Wie hilfreich war die Antwort des Experten?
"sehr"
Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Experten?
"schnell"
Wie empfehlenswert ist der Experte?
"sehr"

Experte für Existenzgründung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

vollständiges Profil