Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Inhaberwechsel Kleingewerbe

Hallo liebe Berater,

ich hoffe, dass Sie meine folgenden Fragen beantworten können.

Bis Ende Februar 2010 war auf meinen Ehemann ein Kleingewerbe (Dienstleistungen Gebäudereinigung gemeldet. Dann haben wir das Gewerbe auf mich umgemeldet, d.h. ab März 2010. Wir nutzen die Kleinunternehmer-Regelung, d.h. wir weisen in unseren Rechnungen keine MwSt. aus.

Nun meine Fragen:

1. Muss jetzt alles (Bankkonto, Auto, Telefon, Versicherung u.ä.) auch auf mich laufen?

2. Da wir schwer davon ausgegangen sind, haben wir heute ein Bankkonto auf meinen Namen eröffnet. Bekommen wir Ärger, da es erst jetzt (nach knapp 2 Monaten) erfolgt ist?

3. Gibt es hierzu irgendwelche Fristen?

4. Als die Gewerbeummeldung stattgefunden hat, gab es ja noch offene Forderungen. Diese Zahlungen müssen ja im Prinzip auch auf das Konto von meinem Ehemann eingehen, oder hätten wir sofort ein neues Konto eröffnen müssen? (Ein Kontoinhaber-Wechsel war leider nicht möglich)

5. Wenn alles (außer Bankkonto) weiterhin auf meinen Ehemann laufen würde, kann ich dann die Kosten (Telefon, Auto, Versicherun usw.) bei der Einkommenssteuereklärung trotzdem als Ausgaben angeben?

Über eine leicht verständliche Antwort würde ich mich freuen.

MfG

Matthias Wander

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Grundsätzlich sind sämtliche Rechnungen, Verträge und Bankkonten von Anfang an auf den Namen des Unternehmers auszustellen, da es ansonsten Schwierigkeiten bezüglich der Akzeptanz der betreffenden Betriebsausgaben geben kann. Denn Sie können die Betriebsausgaben nur absetzen, wenn Sie Empfänger der Leistung sind (Vertragspartner). Wenn auf den Rechnungen nicht Ihr Name steht, könnte das Finanzamt davon ausgehen, dass Sie nicht der Vertragspartner sind und Ihnen die Betriebsausgaben streichen.

Die offenen Forderungen werden von Ihrem Mann in seiner Schlussbilanz zum 28.02. erfasst und versteuert. Auf welches Konto diese Forderungen später eingehen ist nicht von Bedeutung.

Ich hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Existenzgründung

Matthias Wander