Gründungszuschuß
Dezember 12, 2010 | 30,00 EUR | beantwortet von StB Olaf Gayko
Ich bin freiberuflich als Vermögensberater tätig, und habe einen Gründungszuschuß für 9 Monate erhalten.
Muss ich diesen Gründungszuschuß irgendwo in der Steuererklärung erfassen ?
Herzlichen Dank
W.Balzer
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Der Gründungszuschuss ist nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Er unterliegt nicht einmal der Progression (im Steuersatz) und ist erfreulicherweise vollkommen steuerfrei!
Gerne stehe ich Ihnen auch bei weiteren Fragen oder bei der steuerlichen Betreuung Ihres Mandants zur Verfügung.
Diplom-Finanzwirt
Olaf Gayko
Steuerberater
Hainstr. 153
42109 Wuppertal
fon 0202/515415
fax 0202/5145414
mobil 0177/87 32 699
Mit besten Grüßen aus Wuppertal
Olaf Gayko
Steuerberater
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