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Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Kleinunternehmer - Ausgabenbelege für das Finanzamt!?

Hallo,

Ich brauche unbedingt Hilfe...ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

Ich will demnächst ein Kleiunternehmen gründen (bei Ebay handeln - digitale Codes - Umsatzsteuerbefreit ).
Ich bestelle meine Ware aus Russland (website). Ich weiss ja bereits das ich eine EÜ Rechnung für das Finanzamt erledigen muss.Aber wie sieht das mit den Ausgabensnachweisen aus? Ich bezahle mit einem automatischen Zahlungssystem (ähnlich wie Paypal) und kriege dann automatisch eine Art von "Rechnung".
Ich möchte gerne folgendes wissen:

Hauptfrage:
Reicht ein solches Rechnungsformular (Ausgaben), mit den Angaben aus? Oder muss unbedingt die Adresse des Verkäufers da stehen? ( Meine Einnahmerechnungen werde ich mit Ebay erstellen im Verkaufsmanager)

FORMULAR:

Datum:

Verkäufer: der Name des Verkäufers




Käufer: Mein name


Rechnungs ?: 5384019


Summe 8,83 WME (Euro)

Stand: bezahlt 8,83 WME (Euro)

Bestellte Ware:

Menge: 1



Kontakt des Verkäufers:

play-easy@mail.ru


zweite Frage:

Wann muss ich meine EÜ-Rechnung bei Finanzamt immer abgeben?


dritte Frage:
Ich bin zerzeit noch Abiturient und beziehe Kindergeld.
Ich arbeite nebenbei und bekomme an die 350€ pro Monat(Aushilfe). Wie sieht das jetzt mit dem Kindergeld aus? Ich darf ja 8004€ im Jahr verdienen. Zählt mein Nebenjob auch mit zu den Einnahmen? Und das Gewerbe auch?
also darf ich ja praktisch nur an die 300€ mit meinem Gewerbe verdienen ?!


Ich hoffe auf eine schnelle Antwort.
Danke

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Das Formular reicht für den Betriebsausgabenabzug aus.

Kleinunternehmer müssen das amtliche EÜR-Formular nicht abgeben, es genügt eine formlose Gegenüberstellung der Betriebseinanhmen über die Betriebsausgaben.

Ihre Steuererklärungen einschl. der Einnahme-Überschussrechnung müssen Sie bis zum 31.05. des Folgejahres abgeben, für das Jahr 2010 ist dies der 31.05.2011. Diese Frist ist auf Antrag verlängerbar. Werden Sie durch einen Steuerberater steuerlich beraten, verlängert sich sich die Abgabefrist bis zum 31.12., für das Jahre 2010 bis zum 31.12.2011.

Auf das Kindergeld werden Ihre eigenen Einkünfte und Bezüge, sofern diese 8.004 Euro im Jahr übersteigen, angerechnet. Als Einkünfte bezeichnet man den Gewinn, d.h. den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsasugaben. Sie erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, dies ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben. Beim Kindergeld wird daher lediglich der Gewinn angesetzt.

Einnahmen aus dem Nebenjob zählen zu den Bezügen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitslohn pauschal versteuert, wovon ich ausgehe. Derartige Bezüge werden aber nur dann angerechnet, wenn sie zur Bestreitung des Unterhalts oder für die Berufsausbildung verwendet werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt

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Experte für Existenzgründung

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Dipl.BW/SB Ulrich Stiller

Leonberg, Württ

Seit ca. 46 Jahren im Steuerrecht tätig, davon seit 1981 selbständig als Steuerberater. Ich berate Arbeitnehmer, Unternehmer und Unternehmen sowie Privatpersonen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die bundesweite Vertretung von Steuerpflichtigen vor den Straf-und Bußgeldstellen der Finanzämter einschl. der Steuerfahndung, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist. Desweiteren vertrete ich Steuerpflichtige im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern und führe Klageverfahren vor allen deutschen Finanzgerichten einschl. des Bundesfinanzhofesfinanzhofs zur Durchsetzung Ihrer Rechte durch.

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