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Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Hallo liebe Fachleute,

ich mache mich gerade selbständig mit GZ und habe einige steuerliche Fragen zum 'Fragebogen zur steuerlichen Erfassung':

1) zur Kleinunternehmerregelung in Pkt 7.3.:
Ich habe bereits einen Vertrag mit einem Kunden abgeschlossen, in dem ich Mehrwertsteuer ausgewiesen habe, da dieser es erwartet und da es einen professionelleren Eindruck macht.

Ich werde jedoch zunächst- da mein Umsatz im ersten Geschäftsjahr unter 17500 Euro liegen wird- unter die Kleinunternehmerregelung fallen und möchte auch gern von den Vorteilen (geringerer Verwaltungsaufwand, keine Vorsteueranmeldungen/Abführungen) profitieren.

MUSS ich jetzt (wegen des Vertrags mit MwST) auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
(mit der Folge 5 Jahre gebunden zu sein und erhöhten Verwaltungsaufwand ertragen zu müssen)?
Oder kann ich mich dennoch als Kleinunternehmer anmelden und die im Vertrag ausgewiesene MwST, wenn der Kunde zahlt, ans Finanzamt abführen? Und wenn ja: Gibt es dafür ein
besonderes Formular/ ein besonderes Verfahren?

2) Was bedeutet 'Einkünfte aus selbständiger Arbeit' in Pkt 3.1.? Gewinn, also Umsatz minus Kosten? Muss ich mich genau an Angaben in Business/Finanzplan halten?

3) Was sind Sonderausgaben im Sinne von Pkt 3.2.?

4) Was ist ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr im Sinne des Pkt 4 des Formulars? Kann ich das frei wählen? Welche Variante macht für mich Sinn, wenn ich mit meinem Unternehmen im November '10 starte?

5) Was bedeutet Gesamtumsatz im Sinne von Pkt 7.1? Gewinn+Kosten? Auch hier die Frage, ob ich mich genau an Angaben in Business/Finanzplan halten muss.

6) Zum Unterschied von Soll/Istversteuerung der Entgelte nach Pkt 7.7.: Wenn ich dort frei wählen kann, nehme ich an, dass die Istversteuerung die günstigere Regelung ist? Da ich schliesslich nur Steuern zahlen kann, sobald ich Zahlungseingang habe, nicht aber schon,wenn ich Rechnungen verschicke, da bis zur Zahlung ja viel Zeit vergehen kann.

Matthias Wander

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

1. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen, dürfen Sie keine USt in Rechnung gesondert ausweisen. Tun Sei dies trotzdem schulden Sie die USt gem. § 14c Abs. 1 UStG (unrichtiger Steuerausweis). Ihr Kunde darf die Umsatzsteuer aber nicht als Vorsteuer abziehen. Problematisch könnte der Ausweis im Vertrag werden, da das Finanzamt dies als unrichtigen Steuerausweis ansehen könnte.

Wenn Ihre Kunden umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind, macht es u. U. Sinn auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Die in Rechnung gestellte USt kann der Kunde als Vorsteuer abziehen. Deswegen wird es ihm gleichgültig sein, ob die Rechnung mit USt ist oder ohne. Sie führen die vom Kunden gezahlte USt an das Finanzamt ab (durchlaufender Posten). Ihre Einnahmen wären die gleichen. Der Vorteil ist, dass Sie nun die in den Kosten enthaltene USt als Vorsteuer abziehen können, was Ihnen einen finanziellen Vorteil bietet. Der Verwaltungsaufwand ist nicht so groß, dass man auf den finanziellen Vorteil verzichten sollte. Außerdem haben Sie den gleichen Verwaltungsaufwand, wenn Sie als Kleinunternehmer USt in Rechnung ausweisen, obwohl Sie das nicht dürfen. Sie müssen dann auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärung beim Finanzamt abgeben.

2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit haben in aller Regel Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.). Sofern Sie bei der Stadt/Gemeinde ein Gewerbe anmelden müssen, haben Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Einkünfte ist der Gewinn. Da Sie im Businessplan bereits einen Gewinn ermittelt haben übernehmen Sie diesen in den Fragebogen. Hinweis: wenn Sie den Existenzgründungszuschuss bekommen fordert das Finanzamt den Businessplan an.

3. Sonderausgaben sind u. a. Beiträge zu Ihren privaten Versicherungen (z. B. Kranken-, Renten-, Lebensversicherung usw.), Kirchensteuer, Spenden.

4. Grundsätzlich ist Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr. Gewerbetreibende, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, können ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Für Gewerbetreibende die den Gewinn anhand der Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, ist ein Wechsel nicht möglich. Wenn Sie im Nov. 2010 beginnen, dann haben Sie in 2010 ein sog. Rumpfwirtschaftsjahr 01.11.-31.12.2010. Danach Wirtschaftsjahr = Kalednerjahr.

5. Gesamtumsatz sind Ihre Einnahmen. Diese übernehmen Sie aus Ihrem Businessplan.

6. Die Soll/Istversteuerung bezieht sich auf die Umsatzsteuer. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, brauchen Sie den Punkt nicht ausfüllen. Andernfalls empfehle ich Ihnen die Istversteuerung, da Sie, wie Sie richtig erkannt haben, die Umsatzsteuer erst zahlen, wenn Sie die Zahlung erhalten haben.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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Experte für Existenzgründung

Matthias Wander