Kleinunternehmerregelung
März 6, 2018 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Szenario:
Einnahmen 2017 aus Dozententätigkeit unter Euro 17.500
zu erwartende Einnahme in 2018 eventuell ( entscheidet sich erst Mai/Juni 2018 )über Euro 50.000.
( wahrscheinlich einmaliger größerer Auftrag )
Können die Einnahmen aus 2017 auf zwei Personen ( Lebenspartner) aufgeteilt werden, um
in 2018 ebenfalls aufzuteilen um dann noch innerhalb der Kleinunternehmerrreglung zu liegen und dadurch auch zu bleiben?
Sehr geehrter Fragesteller,
wem eine Leistung als Unternehmer zuzurechnen ist, richtet sich danach, wer dem Leistungsempfänger gegenüber als Schuldner der Leistung auftritt. Dies ergibt sich regelmäßig aus den abgeschlossenen zivilrechtlichen Vereinbarungen. Eine rückwirkende Änderung "auf dem Papier" ist nicht möglich.
Die Kleinunternehmerregelung sollte jedoch trotzdem anwendbar zu sein, da die Voraussetzungen gemäß Ihrer Sachverhaltsdarstellung gegeben sind. Der Umsatz des Vorjahres darf 17.500 € nicht übersteigen Jahr und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen.
Falls die Dozententätigkeit steuerbefreit war (z. B. nach § 4 Nr. 21 Buchstabe b UStG), ist sie im Übrigen aus dem Umsatz herauszurechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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