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Frag einen Steuerberater zum Thema Umsatzsteuer

sonstige Leistung

Ein Repräsentant aus einem Drittland ist für eine deutsche FirmaX in diesem Drittland tätig und vermittelt für diese Firma dort neue Kunden und Aufträge. Es ist nicht bekannt, ob dieser angestellt oder selbstständig ist.

Da wir, (Firma Y) auch Waren für diesen Kundenbereich herstellen, arbeitet diese Person für FirmaY. Die FirmaX stellt uns die Kosten für diese Tätigkeit in Rechnung. D. h. 1. einen festen Betrag monatlich für die Ermittlung neuer Kunden und 2. eine Provision für gebrachte Aufträge.

Zu1: Der Grundbetrag wird monatlich in Rechnung gestellt. (Rechnung wurde ausgestellt mit 19% MWST, sind sich aber nicht sicher).

Zu 2: Die FirmaY melden die Höhe der Provision, und FirmaX schreibt darüber eine Rechnung.

Sind die beiden Fälle unterschiedlich zu behandeln?
Handels es sich hier um eine steuerfreie Leistung?

Ein Problem, den Ort der Leistung zu bestimmen – m. E. liegt der Ort der Leistung im Drittland, da dort die Vermittlungsleistung erbracht wird – ist das richtig?

Oder ist es ganz einfach, dass uns FirmaX die Leistung in Rechnung stellt mit deutscher Umsatzsteuer, die wir dann als Vorsteuer geltend machen können.

Können Sie mir bitte kurz mitteilen, ob Sie die Anfrage annehmen und wann wir mit einer Antwort rechnen können. Wie verbindlich und sicher sind Ihre Aussagen?

Danke für Ihre Mühe im Voraus.

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