VAT bei Bestellungen in UK als Kleinuntern. n. § 19 UStG
März 1, 2010 | 15,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Hallo,
ich bin Kleinunternehmerin nach § 19 UStG, also folglich von umsatzsteuerbefreit.
Meine Frage: Muss ich die VAT bei Bestellungen in Großbritannien zahlen oder kann ich dort Bestellungen mit Angabe meiner Steuer-Nr. durchführen, um die Zahlung der VAT zu umgehen?
Viele Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Als Kleinunternehmer werden Sie in der Umatzsteuersystematik als Privatpersoin behandelt. Somit haben Sie grundsätzlich keine Möglichkeit Waren ohne Umsatzsteuerbelastung zu erwerben. Auch die Angabe einer Steuernummer genügt hierzu nicht, insbesondere im innergemeinschaftlichen Warenverkehr eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nowendig ist, die Sie als Kleinunternehmerin jedoch nicht erhalten.
Die Lieferung nach Deutschland ist im Übrigen gemäß § 3 c Umsatzsteuergesetz in Deutschland steuerpflichtig, wenn der Lieferer die Lieferschwelle von 100.000 € überschreitet, oder auf deren Anwendung verzichtet. In diesem Fall wird keine britische, sondern deutsche Umsatzsteuer fällig. Umgehen können Sie die Zahlung nicht.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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