Elster Online
Juli 15, 2010 | 25,00 EUR | beantwortet von StB Kiehne Katja Kiehne
Ich benutze Elster Online für meine monatlichen Ust-Meldungen als Selbstständiger.
Anscheinend habe ich etwas bei meinen Ausgaben falsch gemacht.
Ich stelle u.a. monatliche Rechnungen über Beratungsleistungen an eine spanische Firma.
Wo trage diese Ust-freien Umsätze ein? Zeile 48 Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG oder andere?
In welche Zeile trage ich meine Ausgaben (Reisekosten, Spesenquittungen) ein.
Zeile 89 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 %/ 7%? oder
Zeile 66 Abziehbare Vorsteuerbeträge?
Zeile 42 Rz 45 Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort im Ausland)
Seit dem 01.01.2010 handelt es sich um nicht umsatzsteuerbare Umsätze. Mit dem Mehrwertsteuerpaket ist jetzt Ort der Leistung der Sitz der Firma in Spanien (Besteuerungsrecht wird Spanien zugewiesen.
Zeile 54 Rz 66 Deutsche Vorsteuer:
Es wird unterstellt, dass die Umsätze steuerpflichtig wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden.
Für ausländische (spanische) Vorsteuer wird auf das Vorsteuervergütungsverfahren hingewiesen.
Weitere Hinweise:
Die Umsätze an die spanische Firma müssen zusätzlich in der Zusammenfassenden Meldung angegeben werden.
Ihre Rechnung an die spanische Firma muss die Umsatzsteueridentnummer des Leistungsempfängers enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kiehne
Steuerberaterin Dipl.-Finanzwirtin (FH)
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