Quellensteuer für Künstler
Mai 16, 2014 | 30,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Guten Tag,
ich wohne in Deutschland und bin als freischaffender Musiker tätig. Ab August 2014 werde ich einen Chor in der Schweiz leiten und ein entsprechendes monatliches Honorar erhalten.
Meine Fragen wären
1. ob dieses Honorar in der Schweiz quellensteuerpflichtig ist
2. wenn ja, wie es dann in Deutschland besteuert wird
3. ob ich für die deutsche Einkommensteuer die Fahrtkosten absetzten kann wie für meine selbstständigen Tätigkeiten innerhalb Deutschlands
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage Nr. 1 betrifft schweizer Steuerrecht und kann von einem deutschen StB nicht beantwortet werden. Ich habe mich bei meinen schweizer Kollegen informiert und gebe deren Antwort ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit wider:
1) Ihre Tätigkeit ist in der Schweiz quellensteuerpflichtig. Die Höhe können Sie auf den Internetseiten der Schweizer Finanzverwaltung herausfinden, je nach Kanton und Höhe des Honorars kann die Quellensteuer zwischen 8% und 30% liegen. Diese muss Ihr Auftraggeber abführen. Wenden Sie sich für Einzelheiten an einen schweizer StB.
2) Besteuerung
Nach DBA hat die Schweiz und Deutschland das Besteuerungsrecht, d.h. die Schweiz macht den Quellensteuerabzug und Sie müssen diese Honorare in Deutschland voll versteuern, können aber die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer von Ihrer deutschen Einkommensteuerschuld direkt abziehen. Im Ergebnis versteuern Sie auf deutschem Steuerniveau.
3) Fahrtkosten
Da Sie die Einkünfte in DE versteuern, können Sie dort auch entsprechende Fahrtkosten als Betriebsausgaben geltend machen.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick gegeben zu haben.
MfG
Patrick Färber, StB
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