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Frag einen Steuerberater zum Thema Doppelbesteuerung

ESt-Pflicht in Deutschland nach einem Umzug in die Schweiz

Guten Tag,

ich bin zum 01.03.2014 berufsbedingt aus Deutschland in die Schweiz gezogen und habe zu diesem Zeitpunkt meinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt. Jan und Feb 2014 habe ich in Deutschland verbracht und ALG 1 bezogen und hatte in dieser Zeit keine einkommensteuerpflichtigen Einkünfte.

Mein Schweizer Arbeitgeber entsendet mich seit März - voraussichtlich bis zum Ende des Jahres - für eine Projektarbeit regelmäßig (Mo-Do) nach Deutschland. In der Schweizer Firma wird oft mit der Grenze von 183 Tagen argumentiert, wobei allg. versucht wird, dass die Angestellten nicht über diese Grenze kommen. Bei mir scheint es nun nicht mehr möglich zu sein.

Aus privaten Gründen verbringe ich zusätzlich ein paar Tage (etwa jedes zweite Wochenende) ebenfalls in Deutschland. Nach wie vor besitze ich ein paar gültige Versicherungspolicen in Deutschland (BUV, Riester, Risikolebensversicherung, privater Sparplan) sowie ein Bankkonto (habe allerdings ein Schweizer Gehaltskonto). Ich habe eine Wohnung in der Schweiz gemietet, in Deutschland habe ich keinen Wohnsitz mehr.

Meine Frage lautet: Kann ich im Jahr 2014 mit meinem gesamten Einkommen in Deutschland einkommensteuerpflichtig werden? M.E.n muss ich für die ersten zwei Monate keine ESt an das dt. Finanzamt bezahlen und für die restliche Zeit bin ich eigentlich in der Schweiz steuerpflichtig (Quellensteuer).

Zählen die ersten zwei Monate vor der Verlegung des Wohnsitzes zu den 183 Tagen? Ich habe sogar auch schon gehört, dass man im Jahr des Umzuges sowieso steuerpflichtig in D wird. Dies kann ich mir allerdings nur schwer vorstellen.
Für den Fall, dass das dt. Finanzamt mir unterstellt, dass mein gewöhnlicher Wohnort in Deutschland liegt (oder ich die 183 Tage überschreite), was muss ich offenlegen bzw liegt die Beweispflicht bei mir? Muss ich also dem Finanzamt beweisen, dass ich nicht in Deutschland war?

Die ESt-Problematik bereitet mir viele Sorgen und ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Besten Dank.

Peter Lipp

Sehr geehrter Ratsuchender,
nach § 1 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Wohnsitz setzt nach § 8 AO eine zukiünftige Nutzungsabsicht voraus. Dies liegt hier durch die Aufgabe im Februar nicht vor. Der Innehaben des Wohnsitzes in den ersten beiden Monaten ist unschädlich.
Fraglich ist, ob ein gewöhnlicher Aufenthalt nach § 9 AO vorliegt. Diese ist bei einem zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 6 Monaten in Deutschland gegeben. Kurze Unterbrechungen bleiben dabei unberücksichtigt. D.h. die Wochenendheimfahrten sind bei der Berechnung mit einzubeziehen, vgl. BFH I R 205/82. Somit sind Sie in 2014 in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Dies kann nur durch eine Verkürzung der Entsendung oder eine nicht gleichmässige Aufenthaltsdauer verhindert werden. D.h. dass Sie beispielsweise für zwei Wochen am Stück entsandt werden und dann wieder 1 Woche in der Schweiz arbeiten. Natürlich bleibt immer noch die 6 Monatsgrenze zu beachten.

Ich hoffe, Ihre Frage damit hinreichend beantwortet zu haben.

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Experte für Doppelbesteuerung

Peter Lipp

Peter Lipp

Bad Nauheim

Diplom-Betriebswirt (FH), CIA

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