in DE Angestellter und in Ö Unternehmer
November 12, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin österreichischer Staatsbürger, aber in Deutschland wohnhaft und angestellt. Deshalb bin ich auch in Deutschland steuerpflichtig. Ich beabsichtige jetzt neben meiner Angestelltentätigkeit in Deutschland ein Einzelunternehmen in Österreich zu gründen. Als Einzelkaufmann bin ich somit in Österreich einkommenssteuerpflichtig. Meine Frage ist deshalb, ob ich nun in beiden Ländern einkommenssteuerpflichtig bin? Falls nur in Deutschland, weil hier mein Hauptwohnsitz ist, können dann etwaige Verluste des österreichischen Unternehmens mit meiner in Deutschland gezahlten Einkommensteuer gegenverrechnet werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Da sie in Deutschland ihren Wohnsitz haben, sind sie hier unbeschränkt, d.h. mit ihren gesamten Einkünften steuerpflichtig. Bezüglich des Gewerbebetriebes, sind Sie auch in Österreich steuerpflichtig, da dort die Betriebsstätte liegt. Es liegt daher ein Fall von erstragsteuerlicher Doppelbesteuerung vor, der im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich geregelt ist.
Der Gewinn aus der österreichischen Betriebsstätte ist in Österreich steuerpflichtig. In Deutschland sind die Gewinne steuerfrei. Zur Bestimmung des progressiven Steuersatzes werden die österreichischen Einkünfte jedoch berücksichtigt. In der Folge wird für die übrigen deutschen, steuerpflichtigen Einkünfte ein höherer Steuersatz angewendet. Dieser Steuersatz entspricht dem Steuersatz, der anzuwenden wäre, wenn die österreichischen Einkünfte nicht steuerfrei wären (Progressionsvorbehalt).
Umgekehrt wird ein Verlust nicht direkt mit deutschen Einkünften verrechnet, sondern nur zur Bestimmung des Steuersatzes auf die übrigen deutschen, steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt. Bei einem Verlust sinkt der Steuersatz (negativer Progressionsvorbehalt).
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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