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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Wie gehe ich vor, wenn die gebuchte Reise aufgrund von Naturkatastrophen abgesagt wird?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,

ich heiße Xenia Schlüter und habe eine Frage bezüglich meiner gebuchten Reise, die aufgrund einer Naturkatastrophe abgesagt wurde. Vor einigen Monaten habe ich eine Pauschalreise in die Karibik gebucht, auf die ich mich schon lange gefreut habe. Leider wurde nun bekannt gegeben, dass aufgrund eines schweren Hurrikans die Reise nicht stattfinden kann.

Der Reiseveranstalter hat mir mitgeteilt, dass alle Reisen in die betroffene Region vorerst abgesagt sind und dass sie mein Geld zurückerstatten oder mir alternative Reisetermine anbieten. Ich bin jedoch unsicher, wie ich in dieser Situation weiter vorgehen soll. Ich habe mich so sehr auf diese Reise gefreut und bin enttäuscht, dass sie nicht wie geplant stattfinden kann.

Meine Sorgen sind, dass ich mein Geld nicht vollständig zurückerhalten werde oder dass mir keine passenden Alternativtermine angeboten werden. Ich möchte sicherstellen, dass meine Rechte als Verbraucher gewahrt werden und dass ich angemessen entschädigt werde.

Daher meine Frage an Sie: Wie gehe ich am besten vor, um sicherzustellen, dass ich im Falle einer Reiseabsage aufgrund von Naturkatastrophen angemessen entschädigt werde und meine Rechte als Verbraucher gewahrt bleiben? Gibt es spezielle gesetzliche Regelungen, die in solchen Fällen gelten? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre fachkundige Beratung und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Xenia Schlüter

Alwin Hohenwarter

Sehr geehrte Frau Schlüter,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer abgesagten Pauschalreise aufgrund einer Naturkatastrophe. Es tut mir leid zu hören, dass Ihre lang ersehnte Reise nicht wie geplant stattfinden kann. In solchen Fällen ist es verständlich, dass Verbraucher verunsichert sind und sich um ihre Rechte und Entschädigungsmöglichkeiten sorgen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Verbraucher in solchen Fällen bestimmte Rechte haben, die durch das Pauschalreiserecht geschützt sind. Gemäß § 651h BGB haben Sie bei einer Reiseabsage durch den Veranstalter aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, wie z.B. einer Naturkatastrophe, das Recht auf Rückerstattung des gezahlten Reisepreises innerhalb von 14 Tagen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Ihnen den vollen Reisepreis zurückzuerstatten, auch wenn die Reise aufgrund höherer Gewalt abgesagt wurde.

Darüber hinaus hat der Reiseveranstalter die Möglichkeit, Ihnen alternative Reisetermine anzubieten. Falls Ihnen diese Termine nicht zusagen oder es keine passenden Alternativen gibt, haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und den vollen Reisepreis zurückzufordern.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend machen und alle relevanten Unterlagen, wie z.B. Buchungsbestätigung, Stornierungsmitteilung und Zahlungsbelege, beifügen. Sollte der Veranstalter Schwierigkeiten machen oder sich weigern, Ihnen die Rückerstattung zu gewähren, können Sie sich an einen Rechtsanwalt für Reiserecht wenden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Insgesamt haben Sie als Verbraucher gute Chancen, angemessen entschädigt zu werden, wenn Ihre Reise aufgrund einer Naturkatastrophe abgesagt wurde. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese aktiv einfordern, um eine zufriedenstellende Lösung zu erzielen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um weitere Fragen zu beantworten oder Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen,

Alwin Hohenwarter
Rechtsanwalt für Reiserecht

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Alwin Hohenwarter