Wie kann ich vorgehen, wenn mein gebuchtes Hotel nicht den Beschreibungen entspricht?
Juni 4, 2024 | 30,00 EUR | beantwortet von Ralf Schlittmaier
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,
ich heiße Heike Gallenberg und habe vor Kurzem eine Reise gebucht, bei der ich in einem bestimmten Hotel unterkommen sollte. Leider musste ich feststellen, dass das Hotel nicht den Beschreibungen entspricht, die mir bei der Buchung gegeben wurden.
Die Ausgangssituation ist folgende: Ich habe online ein Zimmer in einem 4-Sterne-Hotel gebucht, das laut Beschreibung über einen Pool, einen Fitnessraum und einen Wellnessbereich verfügen sollte. Als ich vor Ort ankam, stellte ich jedoch fest, dass der Pool geschlossen war, der Fitnessraum nicht nutzbar war und der Wellnessbereich gar nicht existierte. Zudem war das Zimmer deutlich kleiner als erwartet und die Sauberkeit ließ zu wünschen übrig.
Meine Sorgen liegen nun darin, dass ich für eine Leistung bezahlt habe, die ich nicht erhalten habe. Ich fühle mich getäuscht und frustriert, da ich mich auf einen erholsamen Urlaub gefreut habe und nun mit diesen Missständen konfrontiert bin.
Meine Frage an Sie ist daher, wie ich am besten vorgehen kann, um mein Geld zurückzufordern oder eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Welche rechtlichen Schritte kann ich einleiten, um gegen das Hotel vorzugehen und mein Recht als Verbraucher durchzusetzen? Gibt es möglicherweise auch eine Möglichkeit, die Reise vorzeitig abzubrechen und eine Alternative zu finden?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Heike Gallenberg
Sehr geehrte Frau Gallenberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der misslichen Situation, die Sie während Ihrer gebuchten Reise erlebt haben. Als Rechtsanwalt für Reiserecht verstehe ich Ihre Frustration und Ihren Wunsch nach angemessener Entschädigung für die nicht erbrachten Leistungen.
Zunächst einmal ist es wichtig festzuhalten, dass Sie als Verbraucherin durch das Reiserecht geschützt sind und Anspruch auf eine ordnungsgemäße Durchführung Ihrer gebuchten Reise haben. Wenn das Hotel nicht den Beschreibungen entspricht, die Ihnen bei der Buchung gegeben wurden, handelt es sich um eine Nichterfüllung des Vertrags seitens des Hotels. In einem solchen Fall haben Sie verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um Ihr Recht als Verbraucher durchzusetzen.
Zunächst sollten Sie den Reiseveranstalter informieren, über den Sie die Reise gebucht haben. Teilen Sie ihm schriftlich mit, welche Mängel Sie festgestellt haben und fordern Sie eine angemessene Entschädigung oder Rückerstattung des bereits gezahlten Preises. Der Reiseveranstalter ist in der Regel Ihr erster Ansprechpartner und hat die Verantwortung dafür, dass die Leistungen im gebuchten Hotel erbracht werden. Wenn der Reiseveranstalter nicht bereit ist, auf Ihre Beschwerde einzugehen, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
In diesem Fall empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt für Reiserecht zu wenden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Forderungen gegenüber dem Reiseveranstalter und gegebenenfalls auch gegenüber dem Hotel durchzusetzen. Je nach Art und Umfang der Mängel können Sie eine Minderung des Reisepreises, Schadensersatz oder eine Vertragsauflösung fordern.
Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen wie Buchungsbestätigungen, Beschreibungen des gebuchten Hotels und Fotos von den Mängeln sammeln, um Ihre Ansprüche zu belegen. Je detaillierter Sie die Mängel dokumentieren können, desto besser stehen Ihre Chancen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Was den vorzeitigen Abbruch der Reise und die Suche nach einer Alternative betrifft, hängt dies von den konkreten Umständen ab. In einigen Fällen kann es möglich sein, die Reise aus wichtigem Grund abzubrechen und eine Ersatzunterkunft zu finden. Auch hier kann ein Anwalt für Reiserecht Sie beraten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Schlittmaier
Rechtsanwalt für Reiserecht
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