Kann ich eine Entschädigung fordern, wenn der gebuchte Flug überbucht ist?
Januar 18, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Alwin Hohenwarter
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Ulrike Melzer und habe eine Frage zum Reiserecht. Vor kurzem habe ich einen Flug für meinen Urlaub gebucht und nun wurde mir mitgeteilt, dass der Flug überbucht ist und ich nicht mehr mitfliegen kann. Dies hat zu erheblichen Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten für mich geführt, da ich meine Reisepläne komplett umstellen musste.
Ich bin besorgt, ob ich in dieser Situation eine Entschädigung fordern kann. Immerhin habe ich meinen Flug rechtzeitig gebucht und sollte eigentlich das Recht haben, ohne Probleme zu reisen. Ich fühle mich durch die Überbuchung des Fluges sehr benachteiligt und möchte gerne wissen, ob ich rechtlich gesehen Anspruch auf eine Entschädigung habe.
Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir mögliche Lösungen aufzeigen, wie ich in dieser Situation vorgehen kann? Gibt es spezifische Gesetze oder Regelungen, die mir in diesem Fall zur Seite stehen könnten? Ich bin dankbar für Ihre Unterstützung und hoffe, dass Sie mir bei meinem Anliegen behilflich sein können.
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Melzer
Sehr geehrte Frau Melzer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Reiserecht. Es tut mir leid zu hören, dass Sie aufgrund der Überbuchung Ihres Fluges erhebliche Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten erleiden mussten. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Fluggast kennen und gegebenenfalls eine Entschädigung einfordern.
Nach EU-Recht haben Fluggäste, die von einer Überbuchung betroffen sind, in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Fluggäste, deren Flug gestrichen oder überbucht wurde, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach der Länge der geplanten Reisestrecke und beträgt je nach Entfernung bis zu 600 Euro pro Person.
Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie den Vorfall bei der Fluggesellschaft melden und nachweisen, dass Sie von der Überbuchung betroffen waren. Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente wie Buchungsbestätigungen, Mitteilungen der Fluggesellschaft und Belege über entstandene Kosten aufzubewahren.
Sollte die Fluggesellschaft sich weigern, Ihnen eine angemessene Entschädigung zu zahlen, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt für Reiserecht wenden. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Zusätzlich zu einer finanziellen Entschädigung könnten Sie auch einen Anspruch auf eine alternative Beförderung haben. Die Fluggesellschaft ist in der Regel verpflichtet, Ihnen eine alternative Beförderung zum Zielort anzubieten oder Ihnen die Möglichkeit zu geben, kostenfrei auf einen anderen Flug umzubuchen.
Insgesamt ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Fluggast kennen und im Falle einer Überbuchung angemessen reagieren. Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Alwin Hohenwarter
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