Kann ich eine Teilerstattung für einen verpassten Flug aufgrund von Flugzeugproblemen fordern?
März 3, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Alwin Hohenwarter
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Martina Zornitz und habe kürzlich eine Flugreise mit der Fluggesellschaft XYZ gebucht. Leider kam es aufgrund von Flugzeugproblemen zu einer erheblichen Verspätung meines Fluges, sodass ich meinen Anschlussflug verpasst habe. Dadurch musste ich eine zusätzliche Übernachtung am Flughafen buchen und habe wertvolle Urlaubszeit verloren.
Nun frage ich mich, ob ich eine Teilerstattung für die Kosten der zusätzlichen Übernachtung und den entgangenen Urlaubstagen fordern kann. Ich fühle mich durch die Flugzeugprobleme und die Verspätung stark beeinträchtigt und frage mich, ob die Fluggesellschaft dafür haftbar gemacht werden kann.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich in dieser Situation? Kann ich eine Entschädigung für den verpassten Anschlussflug und die zusätzlichen Kosten geltend machen? Wie gehe ich am besten vor, um meine Ansprüche durchzusetzen und welche Unterlagen sollte ich dafür bereithalten?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir aufzeigen könnten, wie ich meine Rechte als Fluggast wahren kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Martina Zornitz
Sehr geehrte Frau Zornitz,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Probleme, die Sie aufgrund einer erheblichen Flugverspätung bei der Fluggesellschaft XYZ erlebt haben. Es tut mir leid zu hören, dass Sie durch die Verspätung Ihres Fluges Ihren Anschlussflug verpasst haben und dadurch eine zusätzliche Übernachtung am Flughafen buchen mussten. Es ist verständlich, dass dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung Ihres Urlaubs geführt hat.
In einer solchen Situation haben Sie als Fluggast in der Regel bestimmte Rechte und Ansprüche, die es Ihnen ermöglichen, eine Entschädigung für den verpassten Anschlussflug und die zusätzlichen Kosten geltend zu machen. Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben Fluggäste unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen, Flugausfällen oder verpassten Anschlussflügen.
Im Falle einer erheblichen Verspätung eines Fluges haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung, es sei denn, die Verspätung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht, die nicht von der Fluggesellschaft kontrolliert werden können. In Ihrem Fall, wenn die Verspätung auf Flugzeugprobleme zurückzuführen war, könnten Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Zusätzlich zu einer potenziellen Entschädigung für die Flugverspätung könnten Sie auch eine Erstattung für die zusätzlichen Kosten der Übernachtung am Flughafen und den entgangenen Urlaubstagen fordern. Die Fluggesellschaft ist in der Regel verpflichtet, Ihnen diese Kosten zu erstatten, da sie für die Probleme und die Verspätung verantwortlich sind.
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen und Ihre Rechte als Fluggast zu wahren, ist es wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen sammeln und aufbewahren. Dazu gehören unter anderem Ihre Flugtickets, Buchungsbestätigungen, Belege für die zusätzlichen Kosten der Übernachtung und eventuelle Korrespondenz mit der Fluggesellschaft.
Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, empfehle ich Ihnen, sich zunächst direkt an die Fluggesellschaft zu wenden und eine Entschädigung für die entstandenen Probleme zu fordern. Sollte die Fluggesellschaft nicht bereit sein, Ihnen eine angemessene Entschädigung zu zahlen, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen spezialisierten Anwalt für Reiserecht wenden, um Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Sollten Sie weitere Fragen haben oder weitere Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Alwin Hohenwarter
Rechtsanwalt für Reiserecht
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