Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug gestrichen wurde?
Februar 19, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Ralf Schlittmaier
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,
ich heiße Dietrich Stolzheim und habe kürzlich eine Flugreise gebucht, um meine Familie in einem anderen Land zu besuchen. Leider wurde mein Flug kurzfristig gestrichen, und ich stehe jetzt vor der Frage, welche Rechte ich in dieser Situation habe.
Die Ausgangssituation ist folgende: Ich habe bereits für meinen Flug bezahlt und auch schon Urlaub genommen, um meine Familie besuchen zu können. Nun wurde mir mitgeteilt, dass mein Flug gestrichen wurde und ich nicht wie geplant reisen kann. Dies hat natürlich nicht nur zu Verärgerung, sondern auch zu finanziellen Einbußen und organisatorischen Schwierigkeiten geführt.
Meine Sorgen sind vielfältig: Zum einen mache ich mir Gedanken darüber, ob mir eine Entschädigung zusteht, da ich ja bereits für meinen Flug bezahlt habe. Des Weiteren frage ich mich, ob die Fluggesellschaft verpflichtet ist, mir eine alternative Beförderung anzubieten oder mir die Kosten für eine Umbuchung zu erstatten. Auch interessiert mich, ob ich Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft habe, falls ich aufgrund der Flugstreichung gestrandet bin.
Aus diesem Grund wende ich mich an Sie, um zu erfahren, welche Rechte ich habe, wenn mein Flug gestrichen wurde. Ich würde gerne wissen, welche Schritte ich unternehmen kann, um eine angemessene Entschädigung und Unterstützung von der Fluggesellschaft zu erhalten. Gibt es mögliche Lösungen, um meine Situation zu verbessern und meine Rechte durchzusetzen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dietrich Stolzheim
Sehr geehrter Herr Stolzheim,
vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage bezüglich der Rechte bei einer Flugstreichung. Es tut mir leid zu hören, dass Sie vor dieser unangenehmen Situation stehen und Ihre Reisepläne durcheinander geraten sind. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Fluggast kennen und wissen, wie Sie diese durchsetzen können.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Ihnen als Fluggast bei einer Flugstreichung verschiedene Rechte zustehen. Diese Rechte sind im europäischen Fluggastrechtegesetz, der sogenannten EU-Verordnung 261/2004, festgelegt. Gemäß dieser Verordnung haben Fluggäste bei einer Flugstreichung Anspruch auf verschiedene Formen der Entschädigung und Unterstützung.
Wenn Ihr Flug gestrichen wurde, hat die Fluggesellschaft die Pflicht, Ihnen entweder eine alternative Beförderung anzubieten oder Ihnen den Ticketpreis zu erstatten. Falls Sie sich für eine alternative Beförderung entscheiden, muss die Fluggesellschaft Ihnen auch die Kosten für eine eventuelle Umbuchung erstatten. Sollte Ihnen keine alternative Beförderung angeboten werden können, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro, abhängig von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung.
Des Weiteren ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen Verpflegung und Unterkunft anzubieten, falls Sie aufgrund der Flugstreichung gestrandet sind. Dies gilt insbesondere, wenn die Verspätung mehrere Stunden beträgt und Sie am Flughafen ausharren müssen. Sie haben also das Recht auf angemessene Unterstützung, um Ihre Grundbedürfnisse zu decken, bis Sie Ihre Reise fortsetzen können.
Um Ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung und Unterstützung von der Fluggesellschaft zu erhalten, empfehle ich Ihnen, sich zunächst direkt an die Fluggesellschaft zu wenden und Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sollte die Fluggesellschaft Ihren Forderungen nicht nachkommen, können Sie sich an eine Verbraucherberatungsstelle oder einen Anwalt für Reiserecht wie mich wenden, um rechtlichen Beistand zu erhalten und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und dass Sie Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Schlittmaier
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?