Welche Rechte habe ich, wenn der gebuchte Ausflug nicht wie beschrieben stattfindet?
Juni 7, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Alwin Hohenwarter
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Marcus Friedendahl und habe kürzlich eine Pauschalreise gebucht, die auch einen Ausflug beinhaltete. Leider verlief dieser Ausflug nicht wie beschrieben und ich bin nun unsicher, welche Rechte ich als Verbraucher habe und wie ich vorgehen sollte.
Die Ausgangssituation war folgende: Ich habe die Pauschalreise über ein Reisebüro gebucht, welches mir einen Ausflug in eine nahegelegene Stadt versprochen hat. Dieser Ausflug sollte eine geführte Tour durch die historischen Sehenswürdigkeiten der Stadt beinhalten. Leider stellte sich heraus, dass die Tour nicht wie beschrieben stattfand. Der Reiseführer war unfreundlich und uninformiert, die Sehenswürdigkeiten wurden nur oberflächlich behandelt und es fehlten sogar einige geplante Stopps.
Ich bin sehr enttäuscht von dieser Erfahrung und frage mich nun, welche Rechte ich in dieser Situation habe. Habe ich Anspruch auf eine Rückerstattung für den Ausflug oder kann ich auf eine Entschädigung für die entgangenen Leistungen hoffen? Wie sollte ich am besten vorgehen, um mein Anliegen angemessen zu klären?
Ich mache mir Sorgen, dass ich als Verbraucher nicht ausreichend geschützt bin und möchte sicherstellen, dass meine Rechte gewahrt werden. Daher bitte ich um Ihre Unterstützung bei der Klärung dieses Falls und um mögliche Lösungsvorschläge, wie ich am besten weiter vorgehen sollte.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Marcus Friedendahl
Sehr geehrter Herr Friedendahl,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer enttäuschenden Erfahrung mit dem Ausflug während Ihrer gebuchten Pauschalreise. Es tut mir leid zu hören, dass der Ausflug nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat und Sie nun unsicher sind, welche Rechte Sie als Verbraucher haben und wie Sie vorgehen sollten.
In einer Situation wie der von Ihnen geschilderten haben Verbraucher grundsätzlich gewisse Rechte, die Ihnen Schutz bieten. Als Verbraucher haben Sie das Recht auf Erfüllung des Vertrages, das heißt, die Reiseleistungen müssen so erbracht werden, wie sie im Vertrag vereinbart wurden. Wenn die Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden, haben Sie als Verbraucher verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Anliegen angemessen zu klären.
In Ihrem Fall, in dem der Ausflug nicht wie beschrieben stattfand und die Leistungen mangelhaft waren, haben Sie das Recht auf eine angemessene Minderung des Reisepreises. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen einen Teil des gezahlten Preises für den Ausflug zurückerstattet bekommen können. Es ist wichtig, dass Sie den Reiseveranstalter über die Mängel informieren und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Wenn der Reiseveranstalter nicht auf Ihre Beschwerde reagiert oder keine angemessene Lösung anbietet, können Sie auf eine Preisminderung bestehen.
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht auf Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden, wenn die Reisemängel erheblich sind und Ihren Urlaub beeinträchtigen. In Ihrem Fall könnte dies bedeuten, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung für die entgangenen Leistungen haben, wenn der Ausflug tatsächlich so gravierend von der Vereinbarung abwich.
Um Ihr Anliegen angemessen zu klären und Ihre Rechte zu wahren, empfehle ich Ihnen, den Reiseveranstalter schriftlich über die Mängel zu informieren und eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Sollte der Reiseveranstalter nicht auf Ihre Beschwerde reagieren oder keine angemessene Lösung anbieten, können Sie sich an einen Anwalt für Reiserecht wenden, um rechtliche Schritte einzuleiten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um weitere Fragen zu klären.
Mit freundlichen Grüßen,
Alwin Hohenwarter, Rechtsanwalt
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