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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Welche Schritte sind zu unternehmen, wenn die gebuchte Tour aufgrund von schlechtem Wetter abgesagt wird?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,

ich heiße Robert Gallenberg und habe kürzlich eine Tour gebucht, die aufgrund von schlechtem Wetter abgesagt wurde. Ich hatte mich schon lange auf diese Reise gefreut und war entsprechend enttäuscht, als ich die Nachricht erhielt, dass die Tour nicht stattfinden kann.

Die Tour wurde von einem Reiseveranstalter organisiert, der mir mitgeteilt hat, dass aufgrund des schlechten Wetters Sicherheitsbedenken bestehen und die Tour daher abgesagt werden muss. Ich verstehe natürlich, dass meine Sicherheit an erster Stelle steht, aber dennoch bin ich enttäuscht, dass ich nicht die Möglichkeit hatte, die Tour wie geplant zu erleben.

Nun frage ich mich, welche Schritte ich unternehmen muss, um mein Geld zurückzuerhalten oder eine alternative Tour zu buchen. Habe ich Anspruch auf eine Erstattung der Kosten für die abgesagte Tour? Oder kann der Reiseveranstalter mir eine alternative Tour anbieten, die zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet?

Ich bin mir unsicher, wie ich in dieser Situation vorgehen soll und wäre dankbar für Ihre Expertise und Unterstützung. Welche Möglichkeiten habe ich, um mein Geld zurückzubekommen oder eine alternative Tour zu buchen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Gallenberg

Alwin Hohenwarter

Sehr geehrter Herr Gallenberg,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der abgesagten Tour aufgrund schlechten Wetters und Ihre Fragen zu Ihren Rechten als Kunde in dieser Situation. Es ist verständlich, dass Sie enttäuscht sind, aber Ihre Sicherheit hat natürlich oberste Priorität.

In Bezug auf die Erstattung der Kosten für die abgesagte Tour gibt es bestimmte Regelungen, die Sie beachten sollten. Gemäß dem deutschen Reiserecht haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Erstattung der bereits gezahlten Kosten, wenn die Tour aufgrund von unvorhersehbaren Umständen wie schlechtem Wetter abgesagt wird. In Ihrem Fall, wenn der Reiseveranstalter aufgrund von Sicherheitsbedenken die Tour absagen musste, handelt es sich um einen solchen unvorhersehbaren Umstand.

Der Reiseveranstalter ist in der Regel verpflichtet, Ihnen den bereits gezahlten Betrag zurückzuerstatten. Sie sollten sich daher umgehend mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen und um eine Rückerstattung bitten. Wenn der Reiseveranstalter sich weigert, Ihnen das Geld zurückzuerstatten, können Sie rechtliche Schritte einleiten und einen Anwalt für Reiserecht hinzuziehen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

In Bezug auf die Möglichkeit, eine alternative Tour zu buchen, ist es wichtig zu prüfen, ob der Reiseveranstalter Ihnen eine solche Möglichkeit anbietet. Manchmal bieten Reiseveranstalter alternative Termine oder Touren an, die zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. In diesem Fall können Sie diese Option in Betracht ziehen und mit dem Reiseveranstalter über eine mögliche Umbuchung sprechen.

Es ist ratsam, alle Kommunikation mit dem Reiseveranstalter schriftlich festzuhalten, um im Falle von Streitigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen über Nachweise zu verfügen. Darüber hinaus können Sie sich an Verbraucherzentralen oder an spezialisierte Anwälte für Reiserecht wenden, um weitere Unterstützung und Beratung zu erhalten.

Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie in der Lage sind, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Alwin Hohenwarter
Rechtsanwalt für Reiserecht

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Alwin Hohenwarter