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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Was sind meine Rechte, wenn das gebuchte Ferienhaus nicht den Beschreibungen entspricht?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Ben Czakaj und habe kürzlich über eine Online-Plattform ein Ferienhaus für meinen Urlaub gebucht. Leider musste ich bei meiner Ankunft feststellen, dass das Ferienhaus nicht den Beschreibungen entspricht, die mir vor der Buchung präsentiert wurden. Das Haus ist in einem schlechten Zustand, die Ausstattung entspricht nicht den versprochenen Standards und auch die Lage entspricht nicht meinen Erwartungen.

Ich bin sehr enttäuscht und frustriert darüber, dass ich viel Geld für eine Unterkunft ausgegeben habe, die nicht meinen Vorstellungen entspricht. Ich frage mich, welche Rechte ich in dieser Situation habe und wie ich vorgehen sollte, um eine angemessene Entschädigung oder eine alternative Unterkunft zu erhalten.

Können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, welche Schritte ich unternehmen kann, um mein Geld zurückzubekommen oder eine angemessene Lösung für dieses Problem zu finden? Gibt es gesetzliche Regelungen oder Rechte, die mir in diesem Fall helfen können? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre rechtliche Expertise zur Verfügung stellen könnten, um diese Angelegenheit zu klären.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Ben Czakaj

Alwin Hohenwarter

Sehr geehrter Herr Czakaj,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Problems mit der gebuchten Ferienunterkunft. Es tut mir leid zu hören, dass Sie mit Ihrer aktuellen Situation unzufrieden sind, jedoch kann ich Ihnen versichern, dass es rechtliche Möglichkeiten gibt, um in solch einer Situation vorzugehen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie als Verbraucher gesetzlich geschützt sind und bestimmte Rechte haben, wenn die gebuchte Unterkunft nicht den Beschreibungen entspricht, die Ihnen bei der Buchung präsentiert wurden. In Ihrem Fall scheint es so zu sein, dass das Ferienhaus nicht den versprochenen Standards entspricht und somit nicht vertragsgemäß ist.

Gemäß § 536 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Sie als Mieter das Recht auf eine mangelfreie Unterkunft. Wenn das Ferienhaus also nicht den vereinbarten Standards entspricht, haben Sie das Recht auf Minderung des Mietpreises, Schadensersatz oder im Extremfall sogar auf Rücktritt vom Vertrag.

In Ihrer Situation würde ich Ihnen empfehlen, zunächst Kontakt mit dem Vermieter oder der Vermittlungsplattform aufzunehmen, über die Sie das Ferienhaus gebucht haben. Beschreiben Sie detailliert, welche Mängel das Ferienhaus aufweist und verlangen Sie eine angemessene Lösung, wie z.B. eine alternative Unterkunft oder eine Rückerstattung des Mietpreises.

Sollte der Vermieter oder die Vermittlungsplattform nicht kooperieren oder keine zufriedenstellende Lösung anbieten, können Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Hierbei wäre es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

In Ihrem Fall würde ich Ihnen empfehlen, alle relevanten Dokumente, wie z.B. die Buchungsbestätigung, Fotos der Mängel und sämtliche Kommunikation mit dem Vermieter, zu sammeln und einem Rechtsanwalt vorzulegen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten und Ihr Geld zurückzubekommen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Lösung Ihres Problems. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Alwin Hohenwarter

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Alwin Hohenwarter