Welche Rechte habe ich, wenn der gebuchte Mietwagen nicht verfügbar ist?
August 26, 2023 | 30,00 EUR | beantwortet von Alwin Hohenwarter
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich habe vor Kurzem einen Mietwagen für meinen Urlaub gebucht, jedoch wurde mir bei der Abholung mitgeteilt, dass der gebuchte Wagen nicht verfügbar sei. Stattdessen wurde mir ein kleineres Fahrzeug angeboten, das nicht meinen Bedürfnissen entspricht. Ich bin nun besorgt, dass ich für einen Service bezahlt habe, den ich nicht erhalten habe.
Ich habe im Vorfeld extra einen größeren Wagen gebucht, da ich mit meiner Familie und viel Gepäck unterwegs sein werde. Der angebotene Ersatzwagen ist jedoch zu klein und bietet nicht genügend Platz für uns alle. Zudem habe ich für den größeren Wagen auch einen entsprechend höheren Preis bezahlt.
Meine Frage an Sie ist, welche Rechte ich in dieser Situation habe und wie ich vorgehen sollte, um eine angemessene Lösung zu erhalten. Bin ich berechtigt, eine Rückerstattung zu verlangen oder einen adäquaten Ersatzwagen einzufordern? Wie kann ich sicherstellen, dass meine finanziellen Interessen gewahrt bleiben und ich nicht für einen Service bezahle, den ich nicht erhalten habe?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Valentina Sauer
Sehr geehrte Frau Sauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Problems mit dem Mietwagen für Ihren Urlaub. Es tut mir leid zu hören, dass Sie mit der Situation konfrontiert sind, aber ich werde mein Bestes tun, um Ihnen zu helfen.
In der von Ihnen geschilderten Situation haben Sie als Kunde bestimmte Rechte, die es Ihnen ermöglichen, angemessen auf die Nichtverfügbarkeit des gebuchten Wagens zu reagieren. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass der Vermieter verpflichtet ist, Ihnen einen gleichwertigen Ersatzwagen anzubieten, wenn der gebuchte Wagen nicht verfügbar ist. Ein kleineres Fahrzeug, das nicht Ihren Bedürfnissen entspricht, stellt in der Regel keinen gleichwertigen Ersatz dar.
Da Sie bereits einen größeren Wagen gebucht und auch entsprechend bezahlt haben, haben Sie das Recht, eine Rückerstattung des Differenzbetrags zwischen dem ursprünglich gebuchten und dem erhaltenen Fahrzeug zu verlangen. Sie können den Vermieter auch auffordern, Ihnen einen adäquaten Ersatzwagen zur Verfügung zu stellen, der Ihren Anforderungen entspricht.
Um sicherzustellen, dass Ihre finanziellen Interessen gewahrt bleiben und Sie nicht für einen Service bezahlen, den Sie nicht erhalten haben, empfehle ich Ihnen, den Vermieter schriftlich über das Problem zu informieren und eine angemessene Lösung zu fordern. Sie können dabei auf Ihre Rechte als Verbraucher verweisen und gegebenenfalls mit rechtlichen Schritten drohen, falls der Vermieter nicht kooperativ ist.
Es ist auch ratsam, alle relevanten Dokumente und Kommunikationen mit dem Vermieter zu sammeln und aufzubewahren, um im Streitfall einen Nachweis über Ihre Bemühungen und Forderungen zu haben. Sollte der Vermieter weiterhin nicht auf Ihre Ansprüche eingehen, können Sie in Erwägung ziehen, rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihr Recht durchzusetzen.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und Sie in der Lage sind, eine zufriedenstellende Lösung für Ihr Problem mit dem Mietwagen zu finden. Wenn Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Alwin Hohenwarter
Rechtsanwalt im Bereich Reiserecht
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?