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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Darf ein Hotel eine Gebühr für die Benutzung des WLANs verlangen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich bin Artur Schottmann und habe kürzlich in einem Hotel übernachtet, das eine Gebühr für die Benutzung des WLANs verlangt hat. Dies hat mich etwas verwundert, da ich bisher gewohnt war, in anderen Hotels kostenloses WLAN nutzen zu können.

Die Situation war folgende: Ich hatte für einen Kurzurlaub in dem Hotel eingecheckt und wollte das WLAN nutzen, um meine E-Mails abzurufen und mich über Sehenswürdigkeiten in der Umgebung zu informieren. Als ich mich jedoch mit dem WLAN verbinden wollte, wurde mir mitgeteilt, dass für die Nutzung eine Gebühr von 10€ pro Tag anfallen würde.

Das hat mich zum Nachdenken gebracht, da ich der Meinung war, dass WLAN in der heutigen Zeit eigentlich zur Grundausstattung eines Hotels gehören sollte und kostenlos zur Verfügung stehen sollte. Daher frage ich mich, ob es rechtens ist, dass das Hotel eine Gebühr für die WLAN-Nutzung verlangt und ob ich diese Gebühr tatsächlich zahlen muss.

Ich mache mir Sorgen, dass es eventuell noch weitere versteckte Gebühren gibt, die mir nicht bekannt sind und die meinen Aufenthalt im Hotel teurer machen könnten. Daher würde ich gerne von Ihnen wissen, ob das Hotel das Recht hat, eine solche Gebühr zu verlangen und ob es Möglichkeiten gibt, diese Gebühr gegebenenfalls nicht zahlen zu müssen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Artur Schottmann

Alwin Hohenwarter

Sehr geehrter Herr Schottmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Gebühr für die WLAN-Nutzung in dem Hotel, in dem Sie kürzlich übernachtet haben. Es ist verständlich, dass Sie sich über diese zusätzliche Gebühr wundern, da viele Hotels heutzutage kostenloses WLAN anbieten.

Grundsätzlich gilt, dass ein Hotel das Recht hat, eine Gebühr für die Nutzung des WLANs zu verlangen. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Hotels, kostenloses WLAN anzubieten. Die Bereitstellung von WLAN ist eine freiwillige Leistung des Hotels, und es steht ihm daher frei, dafür eine Gebühr zu erheben.

Jedoch gibt es auch Ausnahmen: Wenn in der Buchungsbestätigung oder auf der Website des Hotels explizit darauf hingewiesen wurde, dass WLAN kostenpflichtig ist, und Sie dem bei der Buchung zugestimmt haben, dann ist das Hotel im Recht, die Gebühr zu verlangen. In diesem Fall hätten Sie vor der Buchung die Möglichkeit gehabt, sich über eventuelle Gebühren zu informieren und Ihre Entscheidung dementsprechend zu treffen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass versteckte Gebühren nicht zulässig sind. Das Hotel muss alle Gebühren transparent darlegen und Sie darüber informieren, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen. Sollten Sie also noch weitere versteckte Gebühren entdecken, die Ihnen nicht bekannt waren, könnten Sie diese möglicherweise anfechten.

Falls Sie die WLAN-Gebühr nicht zahlen möchten, könnten Sie versuchen, mit dem Hotel zu verhandeln. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, dass Sie die Gebühr streichen oder reduzieren, wenn Sie beispielsweise eine längere Aufenthaltsdauer im Hotel planen. Es ist immer einen Versuch wert, mit dem Hotel in Kontakt zu treten und nach einer Lösung zu suchen.

Abschließend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, dass Hotels transparent über ihre Gebühren informieren und diese klar kommunizieren. Sollten Sie weitere Fragen oder Bedenken haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Alwin Hohenwarter
Rechtsanwalt für Reiserecht

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Alwin Hohenwarter