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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Kann ich die Reisekosten zurückerstattet bekommen, wenn meine Reise aufgrund von Naturkatastrophen abgesagt wurde?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,

ich wende mich an Sie mit einer dringenden Frage bezüglich meiner geplanten Reise, die aufgrund von Naturkatastrophen abgesagt wurde. Mein Name ist Selma Klein und ich hatte eine Reise in ein Ferienparadies gebucht, um endlich etwas Erholung zu finden. Leider wurde mein Traumurlaub durch einen plötzlichen Vulkanausbruch und die daraus resultierenden Flugausfälle und Evakuierungen zunichte gemacht.

Nun stehe ich vor der Frage, ob ich die Reisekosten zurückerstattet bekommen kann. Ich habe bereits viel Geld für die Flüge, Unterkunft und Aktivitäten ausgegeben und bin besorgt, dass ich mein Geld verlieren werde, da die Reiseversicherung in solchen Fällen keine Rückzahlung vorsieht. Ich fühle mich machtlos und frustriert, da ich keine Schuld an der Situation habe, aber dennoch die finanziellen Konsequenzen tragen muss.

Daher bitte ich um Ihre Hilfe, um herauszufinden, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, um die Reisekosten zurückerstattet zu bekommen. Gibt es Gesetze oder Verordnungen, die in solchen Fällen greifen? Oder gibt es andere Wege, um mein Geld zurückzuerhalten, auch wenn die Reiseversicherung nicht einspringt?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und hoffe auf eine schnelle Klärung dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Selma Klein

Ralf Schlittmaier

Sehr geehrte Frau Klein,

ich verstehe Ihre Frustration und Ihre Sorgen bezüglich der Stornierung Ihrer geplanten Reise aufgrund eines unvorhergesehenen Vulkanausbruchs und der damit verbundenen Flugausfälle und Evakuierungen. In solchen Situationen ist es verständlich, dass Sie sich um die Rückerstattung der bereits getätigten Reisekosten sorgen.

In solchen Fällen greifen in der Regel gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher. Gemäß § 651h BGB haben Reisende das Recht auf eine Rückerstattung der bereits gezahlten Reisekosten, wenn die Reise aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen abgesagt werden muss. Ein Vulkanausbruch und die damit verbundenen Flugausfälle und Evakuierungen zählen definitiv zu solchen außergewöhnlichen Umständen.

Es ist wichtig, dass Sie sich zunächst direkt an den Reiseveranstalter wenden, bei dem Sie die Reise gebucht haben. Dieser ist verpflichtet, Ihnen die bereits gezahlten Reisekosten zurückzuerstatten oder eine alternative Lösung anzubieten, wie zum Beispiel eine Umbuchung auf einen anderen Reisetermin oder eine Gutschrift für eine zukünftige Reise.

Sollte der Reiseveranstalter sich weigern, Ihnen die Rückerstattung anzubieten, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um Ihr Geld zurückzuerhalten. Es empfiehlt sich in solchen Fällen, einen Anwalt für Reiserecht hinzuzuziehen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und eine Klage gegen den Reiseveranstalter zu prüfen.

Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Unterlagen, wie Buchungsbestätigungen, Rechnungen und Kommunikation mit dem Reiseveranstalter, sorgfältig aufbewahren, um Ihre Ansprüche zu belegen.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie bald eine Lösung für Ihr Anliegen finden können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Schlittmaier, Rechtsanwalt für Reiserecht

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Ralf Schlittmaier