Welche Schritte muss ich unternehmen, wenn mein Flugzeug beschädigt wurde?
Januar 22, 2023 | 45,00 EUR | beantwortet von Ralf Schlittmaier
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,
ich heiße Claudia Schreiber und habe kürzlich einen Flug gebucht, bei dem mein Flugzeug während des Fluges beschädigt wurde. Ich bin besorgt über meine Rechte als Passagier und frage mich, welche Schritte ich unternehmen sollte, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Die Ausgangssituation ist folgende: Ich habe einen Flug gebucht, um von Hamburg nach Mallorca zu reisen. Während des Fluges ist mir aufgefallen, dass das Flugzeug während des Landeanflugs ungewöhnliche Geräusche von sich gab und beim Aufsetzen auf der Landebahn einen starken Ruck erlebt hat. Nachdem wir sicher gelandet waren, konnte ich sehen, dass das Flugzeug deutliche Schäden an der Außenhaut aufwies. Ich habe sofort die Flugbegleiter informiert, die die Schäden dokumentiert haben.
Meine Sorge ist nun, dass ich nicht weiß, wie ich weiter vorgehen soll. Ich frage mich, ob ich Anspruch auf eine Entschädigung habe und wie ich diese geltend machen kann. Außerdem mache ich mir Gedanken darüber, ob ich den Schaden an meinem Gepäck oder meinen persönlichen Gegenständen melden sollte, da diese möglicherweise durch die Beschädigung des Flugzeugs beeinträchtigt worden sein könnten.
Können Sie mir bitte erklären, welche Schritte ich unternehmen sollte, um eine angemessene Entschädigung für den Schaden am Flugzeug zu erhalten? Gibt es bestimmte Fristen, die ich beachten muss? Und welche Dokumente oder Beweise sollte ich sammeln, um meinen Anspruch zu untermauern?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Schreiber
Sehr geehrte Frau Schreiber,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise im Bereich des Reiserechts. Es tut mir leid zu hören, dass Sie während Ihres Fluges nach Mallorca mit einem beschädigten Flugzeug konfrontiert wurden. Ich verstehe Ihre Sorgen und werde Ihnen nun ausführlich erklären, welche Schritte Sie unternehmen sollten, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Passagiere gemäß der EU-Verordnung 261/2004, auch bekannt als die Fluggastrechte-Verordnung, Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihr Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen wie technischen Problemen oder Flugzeugbeschädigungen erheblich verspätet ist oder ausfällt. In Ihrem Fall, da das Flugzeug während des Fluges beschädigt wurde und Sie dadurch beeinträchtigt wurden, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung.
Um Ihren Anspruch geltend zu machen, sollten Sie zunächst den Vorfall bei der Fluggesellschaft melden. Dies können Sie entweder direkt am Flughafen tun oder später schriftlich per E-Mail oder Brief. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen wie Flugnummer, Reisedatum, Beschreibung des Vorfalls und ggf. Namen von Zeugen angeben. Es ist auch wichtig, dass Sie die Schäden an Ihrem Gepäck oder persönlichen Gegenständen dokumentieren, da diese ebenfalls Teil Ihres Anspruchs sein können.
Des Weiteren sollten Sie darauf achten, dass Sie innerhalb von 7 Tagen nach dem Vorfall eine schriftliche Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen. In dieser Beschwerde sollten Sie nochmals alle Details des Vorfalls zusammenfassen und deutlich machen, dass Sie eine angemessene Entschädigung fordern. Die Fluggesellschaft hat dann 30 Tage Zeit, um auf Ihre Beschwerde zu reagieren und Ihnen eine Entscheidung über Ihren Anspruch mitzuteilen.
Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente wie Flugtickets, Boarding-Pass, Fotos von den Schäden am Flugzeug und Gepäck sowie sämtliche Korrespondenz mit der Fluggesellschaft aufzubewahren. Diese können als Beweise für Ihren Anspruch dienen und helfen, Ihre Forderung zu untermauern.
Zusammenfassend sollten Sie also den Vorfall bei der Fluggesellschaft melden, eine schriftliche Beschwerde einreichen, alle relevanten Dokumente sammeln und innerhalb der vorgegebenen Fristen handeln, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie weitere Fragen haben. Viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Schlittmaier
Rechtsanwalt für Reiserecht
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