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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Kann ich eine Minderung des Reisepreises verlangen, wenn der gebuchte Transfer nicht stattgefunden hat?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Reiserecht,

ich heiße Petra Volkmann und habe kürzlich eine Pauschalreise gebucht, die auch einen Transfer vom Flughafen zum Hotel beinhaltete. Leider ist der Transfer nicht wie geplant durchgeführt worden und ich musste auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, um zu meinem Hotel zu gelangen. Dies hat mich nicht nur finanziell belastet, sondern auch meine Reiseerfahrung negativ beeinflusst.

Ich bin sehr besorgt darüber, dass ich für einen Service bezahlt habe, den ich letztendlich nicht erhalten habe. Daher frage ich mich, ob ich eine Minderung des Reisepreises verlangen kann, um die Kosten für den nicht durchgeführten Transfer zu kompensieren. Ich finde es unfair, dass ich für eine Leistung zahlen musste, die nicht erbracht wurde, und ich würde gerne wissen, ob ich rechtlich Anspruch auf eine Rückerstattung habe.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, welche Schritte ich unternehmen kann, um eine Minderung des Reisepreises zu verlangen. Gibt es bestimmte rechtliche Grundlagen oder Gesetze, auf die ich mich berufen kann? Wie sollte ich am besten vorgehen, um mein Anliegen erfolgreich durchzusetzen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,
Petra Volkmann

Ralf Schlittmaier

Sehr geehrte Frau Volkmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des nicht durchgeführten Transfers im Rahmen Ihrer Pauschalreise. Es tut mir leid zu hören, dass Ihre Reiseerfahrung negativ beeinflusst wurde und Sie aufgrund dessen zusätzliche Kosten hatten.

In der Tat haben Sie als Verbraucherin rechtliche Ansprüche, wenn eine Leistung, die im Rahmen einer Pauschalreise vereinbart wurde, nicht erbracht wird. Gemäß § 651n BGB haben Sie als Reisende das Recht auf Minderung des Reisepreises, wenn die Reiseleistung nicht oder mangelhaft erbracht wurde. Dies bedeutet, dass Sie einen Teil des Reisepreises zurückerstattet bekommen können, um die Kosten des nicht durchgeführten Transfers zu kompensieren.

Um Ihren Anspruch geltend zu machen und eine Minderung des Reisepreises zu verlangen, sollten Sie zunächst den Reiseveranstalter schriftlich über den Vorfall informieren. Beschreiben Sie dabei genau, was passiert ist und welche zusätzlichen Kosten Sie dadurch hatten. Fordern Sie eine angemessene Minderung des Reisepreises und setzen Sie dem Veranstalter eine Frist zur Stellungnahme.

Sollte der Reiseveranstalter nicht bereit sein, Ihrer Forderung nachzukommen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Sie könnten beispielsweise einen Anwalt für Reiserecht hinzuziehen, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützt. In einem solchen Fall könnten Sie auch die Verbraucherzentrale einschalten, die Ihnen bei der außergerichtlichen Beilegung des Streits behilflich sein kann.

In jedem Fall ist es wichtig, alle Unterlagen und Belege, wie zum Beispiel Quittungen für das Taxi, aufzubewahren, um Ihre Ansprüche zu belegen. Je genauer Sie den Vorfall dokumentieren können, desto besser stehen Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Forderung.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ralf Schlittmaier
Rechtsanwalt für Reiserecht

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Ralf Schlittmaier