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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Reiserecht

Welche Rechte habe ich, wenn meine gebuchte Kreuzfahrt abgesagt wurde?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich heiße Alice Wolf und habe vor einiger Zeit eine Kreuzfahrt gebucht, auf die ich mich schon sehr gefreut habe. Leider wurde mir nun mitgeteilt, dass die Kreuzfahrt aufgrund unvorhergesehener Umstände abgesagt wurde. Ich bin sehr enttäuscht und frage mich, welche Rechte ich in dieser Situation habe.

Die Kreuzfahrt sollte eine Woche dauern und war ein lang ersehnter Urlaub für mich. Ich hatte bereits alle Vorbereitungen getroffen und freute mich darauf, neue Orte zu entdecken und mich zu erholen. Nun stehe ich jedoch vor der Frage, wie es mit meiner Buchung weitergeht und ob ich mein Geld zurückbekommen kann.

Ich habe bereits Kontakt mit der Reederei aufgenommen, jedoch war die Kommunikation bisher wenig hilfreich und ich fühle mich im Unklaren gelassen. Meine Sorgen sind groß, da die Kreuzfahrt nicht gerade günstig war und ich nicht einfach auf das Geld verzichten möchte. Ich frage mich, ob ich Anspruch auf eine Erstattung habe oder ob es andere Möglichkeiten gibt, mein Recht als Verbraucherin durchzusetzen.

Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir erklären, welche Rechte ich als Kundin habe, wenn meine gebuchte Kreuzfahrt abgesagt wurde? Gibt es gesetzliche Regelungen, die mir in dieser Situation helfen können? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung und eine klare Einschätzung meiner rechtlichen Lage.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Alice Wolf

Ralf Schlittmaier

Sehr geehrte Frau Wolf,

als Rechtsanwalt für Reiserecht kann ich Ihren Unmut und Ihre Enttäuschung über die Absage Ihrer lang ersehnten Kreuzfahrt nachvollziehen. In einer solchen Situation ist es wichtig, dass Sie über Ihre Rechte als Verbraucherin informiert sind und wissen, wie Sie vorgehen können, um Ihr Geld zurückzuerhalten oder anderweitige Ansprüche geltend zu machen.

Zunächst einmal möchte ich betonen, dass Sie als Verbraucherin gesetzlich geschützt sind, wenn es um die Absage von Reisen geht. Im Falle einer Absage durch die Reederei haben Sie grundsätzlich das Recht auf eine Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises. Dies ergibt sich aus § 651h BGB, der besagt, dass der Reiseveranstalter zur Rückzahlung verpflichtet ist, wenn die Reise aus Gründen, die in seiner Verantwortung liegen, nicht durchgeführt werden kann. Unvorhergesehene Umstände, die die Absage der Reise verursacht haben, fallen in der Regel in den Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters.

Wenn die Kommunikation mit der Reederei bisher wenig hilfreich war, empfehle ich Ihnen, schriftlich per Einschreiben mit Rückschein eine Frist zur Erstattung des Reisepreises zu setzen. Sollte die Reederei auch nach Ablauf der Frist nicht reagieren oder die Erstattung verweigern, können Sie rechtliche Schritte einleiten. In diesem Fall empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt für Reiserecht zu wenden, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein kann.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, einen alternativen Termin für die Kreuzfahrt zu vereinbaren oder einen Gutschein für eine zukünftige Reise zu akzeptieren. Dies sollte jedoch nur in Betracht gezogen werden, wenn es für Sie eine akzeptable Option darstellt und Sie damit einverstanden sind.

Abschließend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, dass Sie Ihre Ansprüche zeitnah geltend machen und nicht auf Ihr Geld verzichten. Seien Sie standhaft in Ihrer Forderung und lassen Sie sich nicht von der Reederei einschüchtern.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Schlittmaier, Rechtsanwalt für Reiserecht

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