Urlaubsanspruch während Kurzarbeit - wie wird das berechnet?
September 24, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Bernhard Vollmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich heiße Isabel Hohenberg und arbeite als Angestellte in einem Unternehmen, das aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage Kurzarbeit eingeführt hat. Ich bin mir unsicher, wie sich mein Urlaubsanspruch während der Kurzarbeit berechnet und hoffe, dass Sie mir dabei weiterhelfen können.
Zur aktuellen Situation: Aufgrund der Corona-Pandemie hat mein Arbeitgeber Kurzarbeit eingeführt, um Kosten zu sparen und Entlassungen zu vermeiden. Dadurch arbeite ich derzeit nur noch reduzierte Stunden und erhalte entsprechend weniger Gehalt. Ich frage mich nun, ob sich mein Urlaubsanspruch ebenfalls reduziert und wie dieser während der Kurzarbeit berechnet wird.
Meine Sorgen liegen darin, dass ich meinen Urlaub planen möchte, aber unsicher bin, wie viele Tage mir während der Kurzarbeit zustehen. Ich möchte vermeiden, dass ich meinen Urlaub falsch plane und am Ende keine ausreichende Erholungszeit habe.
Daher meine Frage an Sie: Wie wird der Urlaubsanspruch während der Kurzarbeit berechnet? Gibt es besondere Regelungen, die ich beachten muss? Und wie kann ich sicherstellen, dass ich meinen Urlaub korrekt plane, um ausreichend Erholungszeit zu haben?
Über eine ausführliche Erklärung und mögliche Lösungsansätze würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Isabel Hohenberg
Sehr geehrte Frau Hohenberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihres Urlaubsanspruchs während der Kurzarbeit. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, wie sich Ihre Urlaubstage in dieser besonderen Situation berechnen und planen lassen. Gerne erkläre ich Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und gebe Ihnen einige Hinweise, wie Sie Ihren Urlaub korrekt planen können.
Grundsätzlich gilt, dass Ihr Urlaubsanspruch auch während der Kurzarbeit bestehen bleibt. Dies bedeutet, dass Sie weiterhin das Recht auf Ihren gesetzlichen Mindesturlaub oder den vertraglich vereinbarten Urlaub haben, unabhängig davon, ob Sie in Vollzeit oder in Kurzarbeit beschäftigt sind. Der Urlaubsanspruch wird also nicht automatisch reduziert, wenn Sie in Kurzarbeit sind.
Die Berechnung der Urlaubstage während der Kurzarbeit richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Arbeitsumfang. Wenn Sie beispielsweise nur noch 50% Ihrer regulären Arbeitszeit arbeiten, haben Sie auch nur Anspruch auf 50% Ihres Jahresurlaubs. Dies bedeutet, dass Sie für jeden Monat der Kurzarbeit nur einen halben Urlaubstag nehmen sollten.
Es ist wichtig zu beachten, dass Kurzarbeit keinen Einfluss auf die Dauer Ihres Urlaubs hat. Ein Arbeitgeber darf Ihnen also nicht vorschreiben, dass Sie während der Kurzarbeit mehr Urlaubstage nehmen müssen, um die reduzierte Arbeitszeit auszugleichen. Ihr Urlaubsanspruch bleibt unabhängig von der Kurzarbeit bestehen.
Um Ihren Urlaub korrekt zu planen und ausreichend Erholungszeit zu haben, empfehle ich Ihnen, Ihren Urlaubsanspruch genau zu berechnen. Sie können dies gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber tun, um Missverständnisse zu vermeiden. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über Ihren Urlaubsanspruch während der Kurzarbeit und klären Sie eventuelle Fragen im Voraus.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen konnten und wünsche Ihnen eine angenehme Urlaubsplanung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Vollmann
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