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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Arbeitszeugnis erhalten - wie interpretiere ich es richtig?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Paul Rosenblatt und arbeite seit fünf Jahren als Vertriebsmitarbeiter bei einem mittelständischen Unternehmen. Nachdem ich mein Arbeitsverhältnis gekündigt habe, habe ich nun mein Arbeitszeugnis erhalten und bin unsicher, wie ich es richtig interpretieren soll.

Im Arbeitszeugnis werden meine Leistungen als „zufriedenstellend“ und meine Zusammenarbeit als „konstruktiv“ beschrieben. Allerdings fehlt jeglicher Hinweis auf besondere Leistungen oder Erfolge, die ich während meiner Zeit im Unternehmen erbracht habe. Zudem fühlt sich der Text insgesamt sehr knapp und standardisiert an, was mich beunruhigt.

Ich mache mir Sorgen, dass mein Arbeitszeugnis nicht aussagekräftig genug ist und möglicherweise meine beruflichen Chancen in Zukunft beeinträchtigen könnte. Daher frage ich mich, ob es möglich ist, das Zeugnis zu verbessern oder ob ich es einfach so akzeptieren sollte.

Können Sie mir dabei helfen, das Arbeitszeugnis richtig zu interpretieren und mir mögliche Schritte aufzeigen, wie ich in dieser Situation am besten vorgehen sollte? Ich möchte sicherstellen, dass mein Zeugnis meine Leistungen angemessen widerspiegelt und meine berufliche Zukunft nicht unnötig gefährdet.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Paul Rosenblatt

Alexander Lenzner

Sehr geehrter Herr Rosenblatt,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihres Arbeitszeugnisses. Es ist verständlich, dass Sie sich unsicher fühlen, wenn Ihr Zeugnis relativ neutral formuliert ist und wichtige Leistungen und Erfolge nicht erwähnt werden. Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument, das Ihren beruflichen Werdegang maßgeblich beeinflussen kann, daher ist es wichtig, dass es Ihre Leistungen angemessen widerspiegelt.

Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass Arbeitszeugnisse in Deutschland gesetzlich geregelt sind. Gemäß § 109 Gewerbeordnung haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein wohlwollendes, vollständiges und zutreffendes Arbeitszeugnis. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihnen ein faires Zeugnis auszustellen, das Ihre Leistungen und Fähigkeiten angemessen darstellt.

In Ihrem Fall scheint das Zeugnis zwar neutral formuliert zu sein, jedoch könnten die fehlenden Hinweise auf besondere Leistungen und Erfolge als negativ interpretiert werden. Es ist durchaus möglich, dass ein zu neutrales Zeugnis Ihre beruflichen Chancen in Zukunft beeinträchtigen könnte, da potenzielle Arbeitgeber möglicherweise den Eindruck bekommen, dass Ihre Leistungen nicht besonders hervorzuheben sind.

In einer solchen Situation ist es ratsam, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen. Sie könnten höflich um eine Überarbeitung des Zeugnisses bitten und dabei konkret auf Ihre Leistungen und Erfolge während Ihrer Zeit im Unternehmen hinweisen. Sie könnten beispielsweise eine Liste mit konkreten Beispielen Ihrer Leistungen vorlegen, um Ihrem Arbeitgeber zu helfen, ein aussagekräftigeres Zeugnis zu erstellen.

Sollte Ihr Arbeitgeber sich weigern, das Zeugnis zu überarbeiten, haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls eine Klage auf Zeugnisberichtigung zu erwirken.

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihr Arbeitszeugnis sorgfältig prüfen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass es Ihre Leistungen angemessen widerspiegelt. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Lenzner
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Alexander Lenzner