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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Überstunden nicht bezahlt - wie kann ich mein Recht durchsetzen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, da ich dringend Rat in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit benötige. Mein Name ist Anneliese Hausdorf und ich arbeite in einem mittelständischen Unternehmen als Bürokauffrau. In letzter Zeit häufen sich bei mir die Überstunden, die ich leiste, um die steigende Arbeitslast bewältigen zu können. Jedoch wurde mir bisher keine Vergütung für diese Überstunden angeboten.

Die Situation belastet mich zunehmend, da ich durch die unbezahlten Überstunden nicht nur finanzielle Einbußen habe, sondern auch meine Freizeit stark eingeschränkt ist. Ich mache mir Sorgen, dass diese Überstunden zur Regel werden könnten und ich dadurch überlastet und ausgebrannt werde.

Daher möchte ich gerne wissen, wie ich mein Recht auf Bezahlung der geleisteten Überstunden durchsetzen kann. Gibt es gesetzliche Regelungen, die mein Arbeitgeber einhalten muss? Welche Schritte kann ich unternehmen, um meine Ansprüche geltend zu machen, ohne meinen Arbeitsplatz zu gefährden?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre professionelle Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Anneliese Hausdorf

Alexander Lenzner

Sehr geehrte Frau Hausdorf,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Es ist verständlich, dass die Situation mit den unbezahlten Überstunden belastend für Sie ist und Sie sich um Ihre Rechte sorgen. Gerne möchte ich Ihnen in dieser schwierigen Situation weiterhelfen und Ihnen einige Informationen und Ratschläge geben.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Überstunden grundsätzlich vergütungspflichtig sind, sofern sie angeordnet oder zumindest gebilligt wurden. Dies ergibt sich aus § 612 BGB, der besagt, dass geleistete Arbeit grundsätzlich zu vergüten ist. Auch im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind Regelungen zu Überstunden enthalten. Demnach darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten, wobei Ausnahmen möglich sind, sofern die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt von sechs Monaten oder 24 Wochen nicht mehr als acht Stunden täglich beträgt.

Wenn Sie also regelmäßig Überstunden leisten und dafür keine Vergütung erhalten, verletzt Ihr Arbeitgeber möglicherweise Ihre Rechte. In diesem Fall sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und Ihre Überstunden dokumentieren. Legen Sie ihm dar, dass Sie eine angemessene Vergütung für Ihre zusätzliche Arbeitsleistung erwarten.

Sollte Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht bereit sein, Ihre Überstunden zu vergüten, könnten Sie erwägen, rechtliche Schritte einzuleiten. Hierfür empfehle ich Ihnen, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen kann. Ein Anwalt kann mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln, eine außergerichtliche Einigung anstreben oder im Zweifelsfall Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen.

Es ist wichtig zu betonen, dass Sie als Arbeitnehmerin gesetzlich geschützt sind und Ihr Arbeitgeber keine negativen Konsequenzen gegen Sie ergreifen darf, nur weil Sie Ihre Rechte einfordern. Sollte es dennoch zu Problemen am Arbeitsplatz kommen, können Sie sich an den Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft wenden.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und Sie in Ihrer Situation unterstützen. Zögern Sie nicht, mich bei weiteren Fragen zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Lenzner
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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Alexander Lenzner