Darf mein Arbeitgeber meinen Lohn kürzen, wenn ich Fehler gemacht habe?
November 8, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Bernhard Vollmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht,
ich wende mich an Sie, da ich in einer ungewissen Situation bezüglich meines Arbeitsverhältnisses stecke und Ihre Expertise in diesem Bereich dringend benötige. Mein Name ist Gerald Rothammer und ich arbeite seit drei Jahren als Sachbearbeiter in einem mittelständischen Unternehmen.
Vor Kurzem ist es mir leider passiert, dass ich einen Fehler bei der Abrechnung von Kundenaufträgen gemacht habe. Mein Vorgesetzter hat mich daraufhin zur Seite genommen und mir mitgeteilt, dass mein Lohn für diesen Monat um 20% gekürzt wird, um den entstandenen Schaden auszugleichen.
Diese Maßnahme hat mich sehr verunsichert und ich frage mich nun, ob mein Arbeitgeber überhaupt das Recht hat, meinen Lohn ohne meine Zustimmung zu kürzen, wenn ich einen Fehler gemacht habe. Darf er das einfach so tun oder gibt es gesetzliche Regelungen, die mich davor schützen?
Des Weiteren mache ich mir Sorgen, dass dies nur der Anfang sein könnte und mein Arbeitgeber in Zukunft weitere Kürzungen vornehmen könnte, wenn ich erneut Fehler mache. Gibt es Möglichkeiten, mich davor zu schützen und meine Rechte als Arbeitnehmer zu wahren?
Ich würde mich sehr über Ihre Einschätzung zu meiner Situation freuen und bitte Sie um Ratschläge, wie ich mich in dieser Angelegenheit am besten verhalten sollte. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Rothammer
Sehr geehrter Herr Rothammer,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise im Arbeitsrecht. Es ist verständlich, dass Sie sich in dieser ungewissen Situation bezüglich Ihres Arbeitsverhältnisses Sorgen machen und Klarheit darüber benötigen, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben.
Zunächst einmal ist es wichtig zu erwähnen, dass Ihr Arbeitgeber nicht einfach Ihren Lohn ohne Ihre Zustimmung kürzen kann, auch wenn Sie einen Fehler gemacht haben. Das bedeutet, dass er nicht eigenmächtig entscheiden darf, Ihren Lohn zu reduzieren, um einen entstandenen Schaden auszugleichen. Es gibt gesetzliche Regelungen, die Arbeitnehmer vor solchen Maßnahmen schützen.
Gemäß § 611 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer den vereinbarten Lohn zu zahlen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer einen Fehler gemacht hat oder nicht. Eine einseitige Kürzung des Lohns ohne Ihre Zustimmung ist daher nicht rechtens. Ihr Arbeitgeber kann jedoch versuchen, den entstandenen Schaden auf anderem Wege von Ihnen zurückzufordern, beispielsweise durch Schadensersatzansprüche.
Wenn Ihr Arbeitgeber in Zukunft weitere Kürzungen vornehmen möchte, sollten Sie sich zunächst mit ihm in Verbindung setzen und das Gespräch suchen. Erklären Sie ihm, dass eine einseitige Kürzung Ihres Lohns nicht rechtens ist und dass Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer wahren möchten. Im Falle weiterer Probleme oder Unklarheiten können Sie sich an mich oder an ein Arbeitsgericht wenden, um rechtlichen Beistand zu erhalten und Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre Rechte als Arbeitnehmer im Klaren sind und diese auch verteidigen. Ich hoffe, dass meine Einschätzung Ihnen weiterhilft und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen oder Beratung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Vollmann
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?