Darf mein Arbeitgeber meinen Arbeitsplatz ohne Zustimmung verlegen?
August 6, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Bernhard Vollmann
Hallo,
ich heiße Ella Raab und arbeite seit fünf Jahren in einem Unternehmen als Bürokauffrau. In den letzten Wochen wurde mir mitgeteilt, dass mein Arbeitsplatz in ein anderes Gebäude verlegt werden soll. Ich bin besorgt, da diese Verlegung für mich mit einem längeren Arbeitsweg verbunden wäre und ich dadurch mehr Zeit und Geld investieren müsste. Zudem habe ich Bedenken, dass sich mein Arbeitsalltag durch die Verlegung stark verändern könnte und ich dadurch meine Arbeit nicht mehr so effektiv erledigen kann wie bisher.
Mein Arbeitgeber hat mir bislang noch keine genauen Gründe für die Verlegung meines Arbeitsplatzes genannt und es wurde auch keine Rücksprache mit mir gehalten. Ich frage mich, ob mein Arbeitgeber überhaupt das Recht hat, meinen Arbeitsplatz ohne meine Zustimmung zu verlegen und ob es Möglichkeiten gibt, dagegen vorzugehen. Gibt es gesetzliche Regelungen, die mich als Arbeitnehmerin in diesem Fall schützen? Welche Schritte kann ich unternehmen, um meine Interessen zu vertreten und eine für mich akzeptable Lösung zu finden?
Ich bin sehr dankbar für Ihre Unterstützung und Expertise in dieser Angelegenheit. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Ella Raab
Sehr geehrte Frau Raab,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Verlegung Ihres Arbeitsplatzes in ein anderes Gebäude und Ihrer damit verbundenen Sorgen. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind, da eine solche Verlegung mit zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand sowie potenziellen Veränderungen in Ihrem Arbeitsalltag verbunden sein kann.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Arbeitgeber grundsätzlich das Recht hat, den Arbeitsplatz zu verlegen, solange dies nicht gegen Gesetze oder Ihren Arbeitsvertrag verstößt. Allerdings muss Ihr Arbeitgeber auch Ihre Interessen als Arbeitnehmerin berücksichtigen und Sie über die Gründe für die Verlegung informieren. Es ist unerlässlich, dass Ihr Arbeitgeber mit Ihnen in Kontakt tritt und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung sucht, die für beide Seiten akzeptabel ist.
In Bezug auf gesetzliche Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gibt es verschiedene Vorschriften im Arbeitsrecht, die in Ihrem Fall relevant sein könnten. Zum Beispiel kann eine Verlegung des Arbeitsplatzes als Änderungskündigung betrachtet werden, für die bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. In solchen Fällen haben Sie als Arbeitnehmerin das Recht, der Änderungskündigung zu widersprechen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Es ist ratsam, sich zunächst an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um Ihre Rechte und Möglichkeiten in dieser Situation zu klären. Ein Anwalt kann Sie umfassend beraten und Ihnen helfen, eine für Sie günstige Lösung zu finden. Sie können auch versuchen, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und Ihre Bedenken und Wünsche offen zu kommunizieren.
Abschließend möchte ich betonen, dass es wichtig ist, Ihre Interessen als Arbeitnehmerin zu vertreten und sich nicht einfach mit der Verlegung des Arbeitsplatzes abzufinden, wenn diese für Sie unzumutbar ist. Zögern Sie nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte zu wahren.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort weiterhilft und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Vollmann
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