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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Kann ich während der Arbeitszeit private Anrufe tätigen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich bin Dietrich Pasche und arbeite in einem Unternehmen, das sehr strenge Regeln bezüglich der Nutzung von privaten Telefongesprächen während der Arbeitszeit hat. In letzter Zeit habe ich jedoch vermehrt private Anrufe erhalten, die ich dringend entgegennehmen musste, da es sich um familiäre Angelegenheiten handelte. Leider konnte ich diese Anrufe nicht immer außerhalb meiner Arbeitszeit tätigen, da diese oft zu den üblichen Arbeitszeiten kamen.

Ich mache mir Sorgen, dass ich möglicherweise gegen die Unternehmensrichtlinien verstoße, wenn ich private Anrufe während der Arbeitszeit tätige. Gleichzeitig bin ich mir unsicher, ob es rechtlich erlaubt ist, private Anrufe während der Arbeitszeit zu tätigen, insbesondere wenn es dringende familiäre Angelegenheiten betrifft.

Könnten Sie mir bitte mitteilen, ob es rechtlich erlaubt ist, private Anrufe während der Arbeitszeit zu tätigen? Gibt es mögliche Lösungen, wie ich private Anrufe in Zukunft besser handhaben kann, ohne gegen die Unternehmensrichtlinien zu verstoßen? Ich möchte gerne sicherstellen, dass ich mich sowohl an die gesetzlichen Vorgaben halte als auch meine familiären Verpflichtungen erfüllen kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Dietrich Pasche

Bernhard Vollmann

Sehr geehrter Herr Pasche,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Nutzung von privaten Telefongesprächen während der Arbeitszeit. Es ist verständlich, dass familiäre Angelegenheiten oft dringend sind und Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie gegen Unternehmensrichtlinien verstoßen oder ob es rechtlich erlaubt ist, private Anrufe während der Arbeitszeit zu tätigen.

Grundsätzlich gilt, dass private Telefonate während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz in der Regel nicht gestattet sind, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall oder eine dringende familiäre Angelegenheit. In Ihrem Fall, wenn es sich um wichtige familiäre Angelegenheiten handelt, die während der üblichen Arbeitszeit auftreten und dringend sind, ist es durchaus gerechtfertigt, private Anrufe entgegenzunehmen.

Es ist jedoch ratsam, im Vorfeld mit Ihrem Vorgesetzten über die Situation zu sprechen und gegebenenfalls eine Lösung zu finden. Sie könnten beispielsweise vorschlagen, in solchen Ausnahmefällen kurzzeitig private Anrufe zu tätigen, jedoch die Arbeitszeit entsprechend nachzuarbeiten oder Ihre Arbeitspausen dafür zu nutzen.

Es ist wichtig, dass Sie sich an die betrieblichen Regeln und Vorschriften halten, dennoch sollte auch Verständnis für persönliche Notlagen und familiäre Verpflichtungen seitens des Arbeitgebers vorhanden sein. Ein offenes Gespräch kann hierbei helfen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Falls es dennoch zu Problemen oder Konflikten mit dem Arbeitgeber kommen sollte, können Sie sich gerne an mich wenden, um Ihre Rechte im Arbeitsrecht zu klären und weitere Schritte zu besprechen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Vollmann

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Bernhard Vollmann