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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Darf mein Arbeitgeber mich wegen einer Schwerbehinderung kündigen?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

ich heiße Hans Endres und arbeite seit fünf Jahren als Vertriebsmitarbeiter in einem mittelständischen Unternehmen. Vor Kurzem wurde bei mir eine Schwerbehinderung diagnostiziert, die meine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Mein Arbeitgeber hat von meiner Schwerbehinderung erfahren und ich mache mir nun Sorgen, dass er mich deswegen kündigen könnte. Ist es rechtens, dass mein Arbeitgeber mich aufgrund meiner Schwerbehinderung kündigt?

Ich stehe momentan unter großem Druck, da ich nicht weiß, ob ich meinen Arbeitsplatz behalten werde. Ich habe meine Arbeit immer zuverlässig und gewissenhaft erledigt und möchte gerne weiterhin für das Unternehmen tätig sein. Allerdings fürchte ich, dass meine Schwerbehinderung mein Arbeitsverhältnis gefährden könnte.

Gibt es rechtliche Schutzmechanismen, die mich vor einer Kündigung aufgrund meiner Schwerbehinderung schützen? Welche Rechte habe ich als schwerbehinderter Arbeitnehmer und wie kann ich mich gegen eine mögliche Kündigung rechtlich zur Wehr setzen?

Ich würde mich sehr über Ihre fachkundige Beratung und Unterstützung in dieser Angelegenheit freuen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Hans Endres

Sofia Vöss

Sehr geehrter Herr Endres,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine fachliche Expertise. Es tut mir leid zu hören, dass Sie sich aufgrund Ihrer Schwerbehinderung Sorgen um Ihren Arbeitsplatz machen. Ich verstehe, wie belastend diese Situation für Sie sein muss und möchte Ihnen gerne weiterhelfen.

Zunächst einmal möchte ich betonen, dass es in Deutschland gesetzliche Regelungen gibt, die schwerbehinderte Menschen vor Benachteiligung am Arbeitsplatz schützen sollen. Das Schwerbehindertengesetz (SGB IX) sieht spezielle Schutzmechanismen vor, um sicherzustellen, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt oder gar gekündigt werden.

Gemäß § 85 SGB IX ist eine Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Kündigung ist beispielsweise dann zulässig, wenn sie aus betriebsbedingten Gründen erfolgt und der Arbeitgeber zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt hat. Auch eine fristlose Kündigung ist unter bestimmten Umständen möglich, jedoch müssen hierfür dringende betriebliche Gründe vorliegen.

Als schwerbehinderter Arbeitnehmer haben Sie zudem das Recht auf einen besonderen Kündigungsschutz gemäß § 168 SGB IX. Dieser besagt, dass Ihr Arbeitgeber Sie nicht ohne Zustimmung des Integrationsamtes kündigen darf. Das Integrationsamt prüft dabei, ob die Kündigung rechtlich zulässig ist und ob möglicherweise alternative Lösungen zur Verfügung stehen, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten.

Sollte Ihr Arbeitgeber dennoch versuchen, Sie aufgrund Ihrer Schwerbehinderung zu kündigen, rate ich Ihnen dringend dazu, sich rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls juristische Schritte einzuleiten. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu verteidigen und gegebenenfalls eine angemessene Abfindung zu verhandeln.

Ich empfehle Ihnen daher, zeitnah einen Termin bei einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht zu vereinbaren, um Ihre Situation ausführlich zu besprechen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg in dieser schwierigen Situation.

Mit freundlichen Grüßen,

Sofia Vöss

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