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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Wie lange darf mein Arbeitgeber mich befristet beschäftigen?

Lieber Rechtsanwalt für Arbeitsrecht,

ich habe eine Frage bezüglich meines Arbeitsvertrags. Mein Name ist Jürgen Sauer und ich arbeite seit 2 Jahren bei meinem aktuellen Arbeitgeber. Mein Vertrag wurde bisher jedes Jahr befristet verlängert, und ich frage mich, wie lange mein Arbeitgeber mich überhaupt noch befristet beschäftigen darf.

Ich habe gehört, dass es gesetzliche Regelungen gibt, die die maximale Dauer von befristeten Arbeitsverträgen festlegen. Ich mache mir Sorgen, dass mein Arbeitgeber mich immer wieder nur befristet beschäftigt, anstatt mir eine unbefristete Stelle anzubieten. Ich würde gerne wissen, ob mein Arbeitgeber das Recht hat, mich weiterhin befristet zu beschäftigen, oder ob ich ein Anrecht auf einen unbefristeten Vertrag habe.

Ich möchte gerne verstehen, welche rechtlichen Möglichkeiten mir zur Verfügung stehen, um meine Situation zu verbessern und eine langfristige Perspektive in meinem Job zu haben. Gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit mein Arbeitgeber mich weiterhin befristet beschäftigen kann? Wie kann ich mich dagegen wehren, wenn ich der Meinung bin, dass mir eine unbefristete Stelle zusteht?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung bei dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,

Jürgen Sauer

Sofia Vöss

Lieber Herr Sauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihres befristeten Arbeitsvertrags. Ich verstehe Ihre Sorgen und werde versuchen, Ihnen alle relevanten Informationen zu diesem Thema zu geben.

Grundsätzlich ist die Befristung von Arbeitsverträgen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Gemäß diesem Gesetz ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Zu den sachlichen Gründen zählen beispielsweise Vertretungen, Projektarbeiten oder saisonale Beschäftigung. Die maximale Dauer einer Befristung beträgt in der Regel zwei Jahre, kann jedoch auf bis zu vier Jahre verlängert werden, wenn dies durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegt ist.

Nach Ihrer Beschreibung scheint Ihr Arbeitgeber Sie jedoch über einen Zeitraum von zwei Jahren immer wieder befristet zu beschäftigen, ohne einen sachlichen Grund anzugeben. In diesem Fall könnten Sie möglicherweise einen Anspruch auf eine unbefristete Stelle haben. Denn nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist eine wiederholte Befristung eines Arbeitsvertrags ohne sachlichen Grund nur bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Wenn diese Grenze überschritten wird, kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine unbefristete Beschäftigung geltend machen.

Um gegen die wiederholte Befristung Ihres Arbeitsvertrags vorzugehen, könnten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und auf Ihren Anspruch auf eine unbefristete Stelle hinweisen. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht darauf eingehen, könnten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuloten. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und gegebenenfalls Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Sofia Vöss

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Experte für Arbeitsrecht

Sofia Vöss