Was sind meine Rechte bei einer Änderungskündigung?
Juli 7, 2022 | 35,00 EUR | beantwortet von Sofia Vöss
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie mit einer Frage zum Thema Arbeitsrecht. Mein Name ist Eiko Lange und ich arbeite seit fünf Jahren in einem mittelständischen Unternehmen als Projektmanager. Vor kurzem hat mein Arbeitgeber mir eine Änderungskündigung ausgesprochen, da sich die Arbeitsbedingungen in meinem Bereich verändert haben. Ich bin besorgt über meine berufliche Zukunft und frage mich, welche Rechte ich in dieser Situation habe.
Derzeit bin ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Änderungskündigung beinhaltet eine Anpassung meines Aufgabenbereichs, meiner Arbeitszeiten und meines Gehalts. Ich bin mir unsicher, ob ich diese Änderungen akzeptieren muss oder ob ich dagegen vorgehen kann.
Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass die vorgeschlagenen Änderungen meine berufliche Entwicklung beeinträchtigen könnten und ich möglicherweise Nachteile in Bezug auf mein Gehalt und meine Arbeitsbedingungen hinnehmen müsste. Ich möchte gerne wissen, welche Möglichkeiten ich habe, um mich gegen die Änderungskündigung zu wehren und ob ich gegebenenfalls Anspruch auf eine Abfindung oder andere finanzielle Unterstützung habe.
Können Sie mir bitte erklären, welche Rechte mir bei einer Änderungskündigung zustehen und wie ich am besten vorgehen sollte, um meine Interessen zu wahren? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Eiko Lange
Sehr geehrter Herr Lange,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Änderungskündigung im Arbeitsrecht. Es ist verständlich, dass Sie besorgt über Ihre berufliche Zukunft sind und sich fragen, welche Rechte Sie in dieser Situation haben. Gerne erläutere ich Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihre Möglichkeiten, sich gegen die Änderungskündigung zu wehren.
Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und gleichzeitig ein neues Vertragsangebot mit geänderten Arbeitsbedingungen unterbreitet. In Ihrem Fall beinhaltet die Änderungskündigung eine Anpassung Ihres Aufgabenbereichs, Ihrer Arbeitszeiten und Ihres Gehalts. Grundsätzlich ist eine solche Änderungskündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Änderung haben muss und die Änderung für Sie zumutbar sein muss.
Wenn Sie die Änderungskündigung nicht akzeptieren möchten, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können der Änderungskündigung widersprechen und gleichzeitig Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Oder Sie können das Vertragsangebot unter Vorbehalt annehmen und die Änderungen unter Protest durchführen, um später eventuell Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In beiden Fällen ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Im Falle einer unwirksamen Änderungskündigung haben Sie Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen. Falls eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unvermeidbar ist, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach Ihrem Gehalt, der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Insgesamt ist es wichtig, dass Sie schnell handeln und sich rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um Ihre Interessen zu wahren. Ich empfehle Ihnen daher, einen Termin für eine persönliche Beratung bei einem erfahrenen Arbeitsrechtler zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und die besten Strategien für Ihren Fall zu entwickeln.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ihrer beruflichen Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen,
Sofia Vöss
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
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