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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Kann mein Arbeitgeber mir einfach so den Arbeitsplatz wechseln?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht,

ich bin Wolfgang Sauer und arbeite seit fünf Jahren erfolgreich in der Vertriebsabteilung meines Unternehmens. Nun wurde mir überraschend mitgeteilt, dass ich ab nächstem Monat in eine andere Abteilung versetzt werde. Dieser Arbeitsplatzwechsel kommt für mich völlig unerwartet und ich mache mir Sorgen, ob ich mich dort genauso gut einarbeiten kann wie in meiner bisherigen Abteilung.

Bisher habe ich keinerlei Erfahrungen in der neuen Abteilung sammeln können und befürchte, dass mein Arbeitsalltag durch diesen Wechsel stark beeinträchtigt wird. Zudem habe ich Bedenken, ob meine bisherigen Leistungen und Erfolge in der Vertriebsabteilung in der neuen Abteilung noch anerkannt werden.

Kann mein Arbeitgeber mir einfach so den Arbeitsplatz wechseln, ohne mich vorher darüber zu informieren oder meine Zustimmung einzuholen? Gibt es rechtliche Möglichkeiten, um gegen diese Versetzung vorzugehen oder zumindest eine angemessene Einarbeitungszeit zu fordern? Ich möchte gerne wissen, welche Rechte ich in dieser Situation habe und wie ich mich am besten verhalten sollte, um meine Interessen zu wahren.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Sauer

Sofia Vöss

Sehr geehrter Herr Sauer,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer plötzlichen Versetzung in eine andere Abteilung Ihres Unternehmens. Es ist verständlich, dass Sie besorgt sind und sich Gedanken darüber machen, wie sich dieser Arbeitsplatzwechsel auf Ihren Arbeitsalltag und Ihre berufliche Entwicklung auswirken wird.

Grundsätzlich muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Arbeitgeber das Recht hat, Sie innerhalb des Unternehmens an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen, solange dies nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Ihren Arbeitsvertrag verstößt. In der Regel ist eine Versetzung rechtlich zulässig, solange sie aus betrieblichen Gründen erfolgt und zumutbar ist.

Allerdings muss Ihr Arbeitgeber Ihnen die Gründe für die Versetzung mitteilen und Ihnen ausreichend Zeit geben, sich in der neuen Abteilung einzuarbeiten. Sie haben als Arbeitnehmer das Recht auf eine angemessene Einarbeitungszeit, um sich mit den neuen Aufgaben vertraut zu machen und Ihre Leistungsfähigkeit zu zeigen.

Sollten Sie Bedenken haben, dass die Versetzung unzumutbar oder willkürlich ist, empfehle ich Ihnen, das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten zu suchen und Ihre Bedenken zu äußern. Sie können auch Ihren Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, um Ihre Interessen zu vertreten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer kennen und sich nicht scheuen, diese auch einzufordern. Seien Sie proaktiv und suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Sofia Vöss
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

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Sofia Vöss