Wie kann ich meine Arbeitszeit verkürzen lassen?
Juli 19, 2023 | 40,00 EUR | beantwortet von Sofia Vöss
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht,
ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich meiner Arbeitszeit. Derzeit arbeite ich in Vollzeit und habe festgestellt, dass diese Belastung für mich nicht mehr tragbar ist. Aufgrund meiner persönlichen Situation und gesundheitlichen Probleme möchte ich gerne meine Arbeitszeit verkürzen lassen.
Zurzeit arbeite ich montags bis freitags jeweils 8 Stunden am Tag. Ich merke jedoch, dass ich diese hohe Arbeitsbelastung nicht mehr bewältigen kann und es sich negativ auf meine Gesundheit auswirkt. Ich habe bereits mit meinem Vorgesetzten darüber gesprochen, jedoch konnte bislang keine Einigung erzielt werden.
Meine Sorgen liegen vor allem darin, dass ich meine Arbeitsstelle nicht verlieren möchte, aber auch meine Gesundheit und Lebensqualität nicht weiterhin so stark beeinträchtigt werden sollen. Daher frage ich mich, welche Möglichkeiten es gibt, meine Arbeitszeit zu verkürzen und ob dies rechtlich überhaupt möglich ist.
Können Sie mir bitte weiterhelfen und mir aufzeigen, welche rechtlichen Schritte ich unternehmen kann, um meine Arbeitszeit zu reduzieren? Gibt es gesetzliche Regelungen oder Tarifverträge, die mir dabei helfen können? Ich bin für jede Hilfe und Information dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Widmann
Sehr geehrter Herr Widmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer möglichen Verkürzung Ihrer Arbeitszeit aufgrund Ihrer persönlichen Situation und gesundheitlichen Probleme. Es ist verständlich, dass Sie eine Balance zwischen Ihrer beruflichen Tätigkeit und Ihrer Gesundheit finden möchten, um Ihre Lebensqualität zu verbessern.
In Ihrem Fall gibt es rechtliche Möglichkeiten, um Ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass das Recht auf Verkürzung der Arbeitszeit im deutschen Arbeitsrecht verankert ist. Gemäß dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.
In Ihrem Schreiben haben Sie bereits erwähnt, dass Sie mit Ihrem Vorgesetzten über eine Arbeitszeitverkürzung gesprochen haben, jedoch bisher keine Einigung erzielt werden konnte. In einem solchen Fall sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber fortsetzen und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Gründe für die Arbeitszeitverkürzung deutlich darlegen und gegebenenfalls ärztliche Atteste vorlegen, um Ihre gesundheitlichen Probleme zu belegen.
Sollte keine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber erzielt werden können, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Schlichtungsstelle, den Betriebsrat oder im Zweifelsfall an einen Arbeitsrechtsanwalt zu wenden. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Arbeitszeit zu reduzieren.
Darüber hinaus kann es auch sinnvoll sein, Tarifverträge zu prüfen, die möglicherweise Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung enthalten. Diese können zusätzliche Möglichkeiten bieten, Ihre Arbeitszeit anzupassen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie durchaus rechtliche Möglichkeiten haben, um Ihre Arbeitszeit zu verkürzen, insbesondere wenn gesundheitliche Gründe vorliegen. Ich empfehle Ihnen, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber fortzusetzen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Interessen zu vertreten.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sofia Vöss
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
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