Wie kann ich eine Lohnnachzahlung einfordern?
März 26, 2024 | 40,00 EUR | beantwortet von Sofia Vöss
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich heiße Bernhard Jensen und arbeite seit über zwei Jahren in einem mittelständischen Unternehmen als Angestellter. Vor kurzem habe ich festgestellt, dass mir seit Beginn meiner Tätigkeit regelmäßig Überstunden nicht vergütet wurden. Nach genauer Überprüfung meiner Arbeitszeitaufzeichnungen und dem Vergleich mit meinen Gehaltsabrechnungen, komme ich zu dem Schluss, dass mir insgesamt eine erhebliche Summe an Lohnnachzahlung zusteht.
Die Situation bereitet mir große Sorgen, da ich das Geld dringend benötige und es für mich nicht akzeptabel ist, dass mein Arbeitgeber mich über einen längeren Zeitraum hinweg unterbezahlt hat. Ich fühle mich ungerecht behandelt und möchte nun wissen, wie ich eine Lohnnachzahlung einfordern kann, ohne mein Arbeitsverhältnis zu gefährden.
Gibt es gesetzliche Regelungen, die meine Ansprüche auf Lohnnachzahlung unterstützen? Sollte ich meinen Arbeitgeber zuerst schriftlich über meine Forderungen informieren oder wäre es besser, direkt rechtliche Schritte einzuleiten? Wie kann ich sicherstellen, dass meine Rechte als Arbeitnehmer gewahrt bleiben und ich nicht durch die Forderung nach Lohnnachzahlung Nachteile erleide?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und freue mich auf Ihre fachkundige Beratung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Jensen
Sehr geehrter Herr Jensen,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Lohnnachzahlung für nicht vergütete Überstunden. Es ist verständlich, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen und Ihr Recht auf angemessene Bezahlung geltend machen möchten. In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die Ihre Ansprüche als Arbeitnehmer unterstützen und Ihnen dabei helfen, Ihre Lohnnachzahlung einzufordern.
Gemäß § 612 BGB haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Vergütung für geleistete Überstunden, sofern diese nicht durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihnen die Überstunden entsprechend zu vergüten. Sollte dies über einen längeren Zeitraum unterlassen worden sein, haben Sie das Recht, eine Lohnnachzahlung einzufordern.
Bevor Sie jedoch rechtliche Schritte einleiten, empfehle ich Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen. Informieren Sie ihn schriftlich über Ihre Feststellung der nicht vergüteten Überstunden und fordern Sie eine Klärung und Nachzahlung innerhalb einer angemessenen Frist. Eine außergerichtliche Einigung ist oft der schnellere und kostengünstigere Weg, um Ihr Anliegen zu klären.
Sollte Ihr Arbeitgeber jedoch nicht auf Ihre Forderungen eingehen oder Ihnen Schwierigkeiten bereiten, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Ihre Interessen vertreten, rechtliche Schritte einleiten und Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer wahren und sich nicht von möglichen Nachteilen abschrecken lassen.
In jedem Fall empfehle ich Ihnen, alle relevanten Unterlagen wie Arbeitszeitaufzeichnungen, Gehaltsabrechnungen und mögliche Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber sorgfältig aufzubewahren. Diese können als Beweismittel dienen und Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche auf Lohnnachzahlung zu belegen.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen und Unterstützung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sofia Vöss
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
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