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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Kann mein Arbeitgeber mich aufgrund von Krankheit kündigen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht,

ich heiße Phillip Weinert und arbeite seit fünf Jahren in einem mittelständischen Unternehmen als Buchhalter. Vor kurzem wurde bei mir eine schwere Krankheit diagnostiziert, die eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht. Mein Arbeitgeber hat mir gegenüber geäußert, dass er aufgrund meiner Krankheit nicht länger auf meine Arbeitskraft warten könne und eine Kündigung in Erwägung zieht.

Ich mache mir große Sorgen um meinen Arbeitsplatz, da ich aufgrund meiner Krankheit bereits finanzielle Belastungen habe und eine Kündigung meine Existenz bedrohen würde. Ich frage mich, ob mein Arbeitgeber mich tatsächlich aufgrund meiner Krankheit kündigen darf und ob es für mich Möglichkeiten gibt, meinen Arbeitsplatz zu behalten.

Können Sie mir bitte erklären, welche rechtlichen Grundlagen in meinem Fall gelten und ob mein Arbeitgeber mich tatsächlich kündigen darf? Gibt es eventuell Sonderregelungen oder Schutzmechanismen für Arbeitnehmer in meiner Situation? Welche Schritte kann ich unternehmen, um mich gegen eine mögliche Kündigung zu wehren und meinen Arbeitsplatz zu sichern?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Phillip Weinert

Sofia Vöss

Sehr geehrter Herr Weinert,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Vertrauen in meine Expertise als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht. Es tut mir leid zu hören, dass Sie mit einer schweren Krankheit zu kämpfen haben und sich nun auch noch Sorgen um Ihren Arbeitsplatz machen müssen. Ich kann absolut nachvollziehen, wie belastend diese Situation für Sie sein muss.

In Ihrem Fall sind verschiedene rechtliche Grundlagen zu beachten. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Arbeitgeber Sie grundsätzlich nicht aufgrund Ihrer Krankheit kündigen darf. In Deutschland gilt das allgemeine Kündigungsverbot wegen Krankheit gemäß § 8 Abs. 1 des Gesetzes über den allgemeinen Arbeitsschutz (ArbSchG). Dies bedeutet, dass eine Kündigung allein aufgrund Ihrer Krankheit unzulässig ist.

Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Kündigungsverbot. Wenn Ihre Krankheit dazu führt, dass Sie längerfristig arbeitsunfähig sind und Ihr Arbeitgeber dadurch erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen hat, kann eine personenbedingte Kündigung in Betracht kommen. Ihr Arbeitgeber müsste in diesem Fall nachweisen, dass er aufgrund Ihrer Krankheit nicht länger auf Ihre Arbeitskraft warten kann und es ihm deshalb nicht zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

In Ihrer Situation ist es wichtig, dass Sie alle ärztlichen Unterlagen und medizinischen Gutachten sammeln, die Ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer Ihrer Krankheit belegen. Sie sollten außerdem das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und ihm Ihre Situation und Ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit trotz Ihrer Krankheit klar kommunizieren.

Sollte Ihr Arbeitgeber dennoch eine Kündigung aussprechen, empfehle ich Ihnen dringend, sich rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls gegen die Kündigung zu klagen. Es gibt spezielle Schutzmechanismen für schwerbehinderte Arbeitnehmer oder Menschen mit einer Schwerbehinderung, die auch in Ihrem Fall relevant sein können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Ihr Arbeitgeber Sie grundsätzlich nicht aufgrund Ihrer Krankheit kündigen darf. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen, die in Ihrem Fall Anwendung finden könnten. Ich rate Ihnen dringend dazu, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen und Ihre Rechte zu verteidigen.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Kraft und Durchhaltevermögen in dieser schwierigen Situation.

Mit freundlichen Grüßen,

Sofia Vöss
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

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