Darf mein Arbeitgeber mir vorschreiben, wie ich mich in meiner Freizeit verhalte, z.B. was ich in sozialen Medien poste?
August 4, 2022 | 30,00 EUR | beantwortet von Sofia Vöss
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie mit einer dringenden Frage bezüglich meines Arbeitsverhältnisses. Mein Name ist Dietrich Brandes und ich arbeite seit drei Jahren in einem mittelständischen Unternehmen als Marketingmitarbeiter. In letzter Zeit habe ich bemerkt, dass mein Arbeitgeber sehr genau darauf achtet, was ich in sozialen Medien poste und wie ich mich in meiner Freizeit verhalte.
Ich bin grundsätzlich ein sehr aktiver Nutzer von Plattformen wie Facebook, Instagram und Twitter und teile dort gerne Fotos und Beiträge aus meinem privaten Leben. Mein Arbeitgeber hat mich nun jedoch mehrfach darauf hingewiesen, dass mein Verhalten in sozialen Medien auch auf das Unternehmen zurückfällt und ich daher bestimmte Inhalte nicht mehr teilen soll.
Ich fühle mich durch diese Vorgaben sehr eingeschränkt und frage mich, ob mein Arbeitgeber überhaupt das Recht hat, mir vorzuschreiben, wie ich mich in meiner Freizeit verhalte. Darf er mir wirklich vorschreiben, was ich in sozialen Medien poste und welche Auswirkungen könnte dies auf mein Arbeitsverhältnis haben?
Ich mache mir große Sorgen um meine Privatsphäre und meine persönlichen Freiheiten. Gibt es rechtliche Möglichkeiten, um mich gegen diese Vorgaben meines Arbeitgebers zu wehren? Was kann ich tun, um meine Rechte zu wahren und mich vor möglichen Konsequenzen zu schützen?
Ich danke Ihnen bereits im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen,
Dietrich Brandes
Sehr geehrter Herr Brandes,
vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Anfrage bezüglich Ihres Arbeitsverhältnisses und der Vorgaben Ihres Arbeitgebers in Bezug auf Ihre Aktivitäten in sozialen Medien. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um Ihre Privatsphäre und persönlichen Freiheiten machen, insbesondere wenn Ihr Arbeitgeber versucht, Einfluss auf Ihr Verhalten außerhalb der Arbeitszeit zu nehmen.
Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Arbeitgeber gewisse Kontrollrechte im Hinblick auf Ihr Verhalten in sozialen Medien hat. Auch außerhalb der Arbeitszeit können Äußerungen und Handlungen, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung gebracht werden können, arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber unter Umständen das Recht hat, gewisse Vorgaben bezüglich Ihrer Aktivitäten in sozialen Medien zu machen, insbesondere wenn dadurch das Ansehen des Unternehmens beeinträchtigt werden könnte.
Jedoch gibt es auch Grenzen für die Kontrollmöglichkeiten Ihres Arbeitgebers. Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber nicht in die private Sphäre ihrer Mitarbeiter eingreifen und diese nicht willkürlich überwachen. Eine Beschränkung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht zulässig. Wenn Ihr Arbeitgeber also von Ihnen verlangt, bestimmte private Inhalte in sozialen Medien nicht zu teilen, muss dies einen direkten Bezug zur Arbeitstätigkeit haben und darf nicht willkürlich erfolgen.
Wenn Sie sich durch die Vorgaben Ihres Arbeitgebers in Ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt fühlen, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und versuchen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Falls dies nicht möglich ist, könnten Sie sich an einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um rechtliche Schritte zu prüfen und Ihre Rechte zu verteidigen.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sofia Vöss, Rechtsanwältin
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?