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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Darf mein Arbeitgeber Überstunden anordnen, ohne sie zu bezahlen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht,

ich heiße Christian Krebs und arbeite seit zwei Jahren als Angestellter in einem Unternehmen in Vollzeit. In den letzten Monaten hat mein Arbeitgeber vermehrt Überstunden von mir verlangt, um bestimmte Projekte rechtzeitig abzuschließen. Dabei wurden mir jedoch weder Überstundenzuschläge noch Freizeitausgleich angeboten.

Ich mache mir Sorgen, dass mein Arbeitgeber Überstunden anordnet, ohne sie entsprechend zu vergüten. Ist das überhaupt rechtens? Gibt es gesetzliche Regelungen, die meinen Arbeitgeber dazu verpflichten, Überstunden zu bezahlen oder Freizeitausgleich anzubieten? Welche Schritte kann ich unternehmen, um meine Rechte als Arbeitnehmer zu schützen und angemessen für meine geleisteten Überstunden entlohnt zu werden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Krebs

Sofia Vöss

Sehr geehrter Herr Krebs,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Überstunden in Ihrem Arbeitsverhältnis. Überstunden sind ein häufiges Thema im Arbeitsrecht und es gibt gesetzliche Regelungen, die Arbeitnehmer vor übermäßiger Arbeitsbelastung schützen sollen.

Grundsätzlich sind Überstunden nur dann zulässig, wenn dies im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich geregelt ist. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag keine Regelungen zu Überstunden enthalten sind, darf Ihr Arbeitgeber Ihnen keine Überstunden anordnen. Selbst wenn Überstunden im Arbeitsvertrag vereinbart sind, muss Ihr Arbeitgeber sicherstellen, dass diese angemessen vergütet werden.

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Rahmenbedingungen für die Arbeitszeit von Arbeitnehmern. Nach § 3 ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Darüber hinaus dürfen maximal 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Überstunden sind nur in Ausnahmefällen erlaubt und müssen entsprechend vergütet oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden.

Konkret bedeutet das, dass Überstunden entweder mit einem Zuschlag vergütet werden müssen oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden können. Der Zuschlag für Überstunden ist gesetzlich nicht festgelegt, sollte jedoch in angemessener Höhe erfolgen. In vielen Fällen beträgt der Überstundenzuschlag 25%, 50% oder sogar 100% des normalen Stundenlohns.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Überstunden anordnet, ohne diese zu vergüten oder Ihnen Freizeitausgleich anzubieten, sollten Sie das Gespräch mit ihm suchen. Weisen Sie ihn darauf hin, dass Überstunden angemessen vergütet werden müssen und dass Sie einen Anspruch auf Freizeitausgleich haben. Sollte Ihr Arbeitgeber trotzdem nicht bereit sein, Überstunden korrekt zu vergüten, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Sofia Vöss
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht

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Sofia Vöss