KV-Vers.-Pflicht für Auslandsdeutsche mit Pro-Forma-Wohnsitz in Deutschland ?
Gefragt am 20.12.201504:32 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2399
Gilt die ges. Krankenkassenversicherungspflicht auch für im Ausland (Asien) lebende Deutsche (Rentner) mit einem pro Forma-Wohnsitz in Deutschland ? Keine Wohnungsschlüssel, Telefon, Zeitungen o.ä.
Der Auslandsaufenthalt (ca. 300 Tage/Jahr) kann lückenlos nachgewiesen werden. Keine Erwerbstätigkeit im In- oder Ausland.
Es existiert eine private Auslands-KV, die nur Krankenhausaufenthalte abdeckt.
04:32 Uhr
Antwort von Sven Hennig (Frage zu Versicherungspflicht)
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Frage zur Vers.Pflicht, welche ich aufgrund der (wenigen) Informationen bestmöglich beantworten möchte.
Grundlage für die Versicherungspflicht ist der § 193 des Versicherungsvertragsgesetzes. Dort heisst es:
"(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalenderjährlich 5 000 Euro begrenzt ist, abzuschließen und aufrechtzuerhalten; für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte durch eine sinngemäße Anwendung des durch den Beihilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf den Höchstbetrag von 5 000 Euro ...
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