Versicherungsrechtliche Beurteilung bei Angestelltenverhältnis und Selbstständiger Tätigkeit
Gefragt am 29.05.201721:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2718 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte/r Versicherungsexperte/in,
es geht um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
Zu meiner Situation:
Ich bin Arbeitnehmer und zugleich gewerbetreibend selbstständig. Beide Tätigkeiten habe ich im Jahr 2013 aufgenommen. Seitdem wurde 3x eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vorgenommen:
1. Beurteilung bei Aufnahme beider Tätigkeiten: wurde von mir geschätzt; Versicherungspflicht lag bei meinem Arbeitgeber
2. Beurteilung: Versicherungspflicht lag weiterhin bei meinem Arbeitgeber
3. Beurteilung: fand im Januar 2017 statt. Hier habe ich die Jahressummen von 2017 (Jahresbruttolohn und Gewinn, sowie die Zeitaufwände) gegenübergestellt - da sowohl finanziell als auch vom zeitaufwand her das Angestelltenverhältnis im Jahr 2017 durchschnittlich überwog liegt die Versicherungspflicht weiterhin bei meinem Arbeitgeber.
Nun ergibt sich folgende spezielle Situaion:
in den letzten 3 Monaten habe ich in meiner selbstständigen Tätigkeit deutlich mehr Gewinn erzielt und mehr Stundenaufwand gehabt als in meinem Angestelltenverhältnis. Die Tendenz sieht vor, dass es weiterhin so bleiben wird. Allerdings ohne Garantie - wie es eben bei jeder selbstständigen Tätigkeit der Fall ist.
Die große Frage:
wann ist der Zeitpunkt gekommen an dem man quasi von selbst die Sozialversicherung (Kranken- und Pflege) darüber informieren muss, dass sich die Verhältnisse geändert haben?
Rein theoretisch kann es ja sein, dass ich im Herbst keine Aufträge mehr habe und sich das Angestelltenverhältnis im Jahresschnitt wieder nach vorne bewegt, also mehr Jahresbruttolohn als Gewinn und mehr Arbeitsstunden.
Oder darf ich die nächste sozialversicherungsrechtliche Beurteilung seitens meiner Krankenversicherung abwarten und dort dann wieder einen Durchschnitt errechnen zwischen der letzten und der aktiven Beurteilung?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
21:15 Uhr
Antwort von Sven Hennig (Frage zu Versicherungspflicht)
Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Frage. Diese beantworte ich Ihnen gern anhand der gemachten Angaben. Bitte beachten Sie zudem, eine sozialversicherungsrechtliche Bewertung ist immer von sehr vielen und individuellen Faktoren abhängig und kann sich selbst durch die Änderung kleinster Parameter daher gänzlich ändern.
Sie üben nach wie vor sei Tätigkeiten aus, ein Angestelltenverhältnis (welches zunächst der Vers.Pflicht unterliegt) und eine Tätigkeit als Selbstständiger.
Sie schreiben:
"3. Beurteilung: fand im Januar 2017 statt. Hier habe ich die Jahressummen von 2017 (Jahresbruttolohn und Gewinn, sowie die Zeitaufwände) gegenübergestellt - "
meinten Sie die Zahlen 2016?
"da sowohl finanziell als auch vom zeitaufwand her das Angestelltenverhältnis im Jahr 2017 durchschnittlich überwog liegt die Versicherungspflicht weiterhin bei meinem Arbeitgeber."
auch hier 2016?
Bei der (durch die Rentenversicherung?) Prüfung wurde eine Versicherungspflicht festgestellt, welche auf die Daten 2016 abgestellt hat ...
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