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Wechsel aus privater KV ins Vollzeitstudium - wie versichern?

Gefragt am 03.08.2020
20:46 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1471 | Bewertung 5/5

 

Guten Abend,

ich bin verheiratet, 36 Jahre alt und künstlerisch selbständig tätig und über die Künstlersozialkasse versichert. Meine Krankenkasse ist die IKK.
Ich möchte zum Oktober meine Selbständigkeit beenden, weil ich nochmals ein Vollzeit-Studium aufnehmen werde. Ich lebe dann ausschließlich von meinem Ersparten. Dazu meine Frage:

Ich werde die Mitgliedschaft bei der Künstlersozialkasse aufgrund meines Studiums beenden (habe keine Einnahmen mehr, werde nicht nebenbei arbeiten, sodern mich ausschließlich auf das Studium konzentrieren). Die Mitgliedschaft bei der IKK möchte ich jedoch als studentische Krankenversicherung beibehalten. Kann die derzeitige Mitgliedschaft bei der IKK in eine student. KV umgewandelt werden? Dazu muss ich darauf hinweisen, dass ich und meine Frau in Trennung leben (Trennungsjahr), jedoch noch als "verheiratet" gelten. Ich möchte in keinem Fall bei ihr mitversichert oder irgend wie von ihr abhängig sein. Welche Möglichkeit(en) bestehen also für mich in Bezug auf die Krankenversicherung - für das Studium besteht ja auch eine Krankenversicherungspflicht?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.08.2020
20:46 Uhr
 Sven Hennig Sven Hennig Beantwortet am 03.08.2020
20:54 Uhr

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Beantwortet am 03.08.2020 20:54 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1471 | Bewertung 5/5

Antwort von Sven Hennig (Frage zu Krankenversicherung Gesetzlich)

Guten Abend,

ich beantworte (unter Berücksichtigung ihres Einsatzes) gern Ihre Frage.

Zunächst einmal sind verschiedene Voraussetzungen zu klären, darunter unter anderem die Frage ob sie schon mal ein Studium absolviert haben und ob sie unter anderem neben dem Studium Einkünfte (gleich welcher Art) generieren.

Mit der Beendigung der künstlerischen Tätigkeit kann die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse beendet werden ...



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 Sven Hennig
Sven Hennig
Kommentiert am 03.08.2020 20:56:04 Uhr

Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass auch für Studenten die allgemeine Krankenversicherungspflicht gilt.






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