Nicht bezahlte KV-Beiträge der Arge selber bezahlen?
Gefragt am 23.07.201010:09 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4289
Hallo,
meine Freundin möchte sich gerne freiwillig selbst versichern. Sie wollte sich bei der letzten Krankenkasse versichern, wo sie vorher auch war. Bei der Prüfung durch die ArGe, hat sich angeblich ergeben, das sie seid 2007 nicht mehr versichert war, weil die ArGe angeblich einen Fehler gemacht hat. Nun meinte der Herr am Telefon von der BKK, falls die ArGe sie aus irgendeinem Grund/Fehler nicht versichert hat, müsste sie die Beiträge seid 2007 selbst nachzahlen.
Stimmt dies?
10:09 Uhr
Antwort von Andonis Warsakis (Frage zu Versicherungsbedingungen)
Hallo,
der Herr von der BKK hat erst einmal Recht. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vom 26. März 2007 wurde ab dem 1. April 2007 für Personen eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt, wenn sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren, oder, sofern sie bisher nicht gesetzlich krankenversichert gewesen sind, sie zu dem Personenkreis gehören, der nach der in den § 5 und 6 SGB V zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Wertentscheidung der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen ist ...
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