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Muss die Unfallversicherung haften?

Gefragt am 06.05.2009
17:39 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3543 | Bewertung 4.3/5

 

Mein Ehemann schlafwandelt schon seit geraumer Zeit. Nun ist er nachts von unserem Balkon gestürzt. Unsere Unfallversicherung meinte, dass sie für diesen Unfall nicht haftet, da der Grund für den Unfall eine Bewusstseinsstörung war.
Wie sollen wir vorgehen? Ist es richtig, dass die Unfallversicherung nicht haften muss?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.05.2009
17:39 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 27.05.2009 12:00 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3543 | Bewertung 4.3/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte Fragestellerin,

in den allgemeinen Unfallbedingungen (AUB) die den meisten Unfallversicherungsverträgen zugrunde liegen, sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, zu denen in der Regel auch das Schlafwandeln gezählt wird, ausgeschlossen.

Diesen Ausschluss bestätigte auch das Oberlandesgerichts Hamm im Jahr 2008 (Az.: 20 U 148/07) ...



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