Muss die Unfallversicherung haften?
Gefragt am 06.05.200917:39 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3543 | Bewertung 4.3/5
Mein Ehemann schlafwandelt schon seit geraumer Zeit. Nun ist er nachts von unserem Balkon gestürzt. Unsere Unfallversicherung meinte, dass sie für diesen Unfall nicht haftet, da der Grund für den Unfall eine Bewusstseinsstörung war.
Wie sollen wir vorgehen? Ist es richtig, dass die Unfallversicherung nicht haften muss?
17:39 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Fragestellerin,
in den allgemeinen Unfallbedingungen (AUB) die den meisten Unfallversicherungsverträgen zugrunde liegen, sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, zu denen in der Regel auch das Schlafwandeln gezählt wird, ausgeschlossen.
Diesen Ausschluss bestätigte auch das Oberlandesgerichts Hamm im Jahr 2008 (Az.: 20 U 148/07) ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 16 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Versicherungsbedingungen" Jetzt eigene Frage stellen!