Kann Wechsel des Versicherungsnehmers bei einer Risiko-Lebensversicherung verweigert werden ?
Gefragt am 07.02.201814:57 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2013
Guten Tag,
Meine Risiko-LV verweigert einen Wechsel des Versicherungsnehmers (von mir auf meinen Sohn). Er war bisher nur Bezugsberechtigter und möchte aus steuertechnischen Gründen ab sofort als Versicherungsnehmer fungieren.
Im Internet fand ich hierzu folgendes: "Der Wechsel des Versicherungsnehmers bewirkt nicht, dass die Mindestvertragsdauer von zwölf Jahren für Zwecke der Einkommensteuer neu beginnt. Das hat der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss vom 23. April 2010 (Az. VIII B 48/08) bestätigt. Dort heißt es, dass „der mit Zustimmung des Versicherers erfolgende Eintritt des Steuerpflichtigen in einen von einem anderen abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag gegen laufende Beitragszahlung nicht als Abschluss eines neuen Vertrags anzusehen ist“ (BFH-Urteil vom 9. Mai 1974 VI R 137/72, BFHE 112, 484, BStBl II 1974, 633)." Andere, von mir kontaktierte Versicherungsunternehmen würden einem Wechsel ohne weiteres zustimmen. Nur die Condor-Versicherung argumentiert mit einem Urteil des EuGH vom 1.3. 2011 und beruft sich auf Tarif-Konflikte - selbst bei gleichbleibendem Risiko (ich bin ja nach wie vor die zu versichernde Person!). Das soll einer verstehen ! Kann ich auf einem Wechsel bestehen, oder gilt tatsächlich für jede Versicherungsgesellschaft etwas anderes ?
Vielen Dank vorab !
MfG
Lydia Sauer
14:57 Uhr
Antwort von Sven Hennig (Frage zu Versicherungsbedingungen)
Guten Tag,
um die Frage vollständig zu beantworten fehlt unter anderem noch die Angabe, wann der bisher geschlossene Vertrag begann.
Ist der Vertrag in BISEX geschlossen, kann die Entscheidung der Condor durchaus daran begründet liegen ...
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