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Insassenunfallversicherungsfrage dauernde invalidität

Gefragt am 27.07.2014
10:40 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2484

 

Insassenunfallversicherung

Hätte bez. den bedingungen der insassenversicherung folgende frage. absatz 7.

Hat der Versicherte am Unfallstag das 75. Lebensjahr bereits vollendet, tritt anstelle der Kapitalzahlung eine Rente, die nach der vereinbarten Rententafel unter Zugrundelegung des vom Versicherten am Unfallstag vollendeten Lebensjahres zu bemessen ist.

Barwert dieser Rente ist jener Betrag, der bei Kapitalzahlung zu erbringen wäre.

Steht die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach fest, beginnt die Rentenzahlung rückwirkend mit dem Monatsersten, der dem Unfalltag folgt. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, wo er stirbt.


NUN MEINE FRAGE ANGENOMMEN 50.000€ würden als Dauernde Invalidität feststehen, da der Versicherungsnehmer über 75 ist wird laut bedingung als Rente bezahlt. Was passiert wenn er 3 Monate danach stirbt, er hat ja nicht die kompletten 50.000€ als Rente bekommen??????? Ist das Geld dann weg oder wird der Differenzbetrag der 50.000 ausbezahlt.



Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.07.2014
10:40 Uhr
 Esther Riehl-Müller Esther Riehl-Müller Beantwortet am 27.07.2014
16:32 Uhr

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Beantwortet am 27.07.2014 16:32 Uhr | Einsatz: € 10,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2484

Antwort von Esther Riehl-Müller (Frage zu Versicherungsbedingungen)

Tritt innerhalb eines Jahres auf Grund des Unfalls der Tod ein, besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Invaliditätsleistung. Dies gilt selbstverständlich nicht bei anderen Todesursachen ...



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